cyra_12245598Ist
So auch nicht ganz richtig...
wenn du innerhalb des AUSZAHLUNGSZEITRAUMS wieder schwanger wirst werden die Monate bei der berechnung ausgeklammert..
also als bspl:
Kind 1 geb 10/12 EG auszahlungszeitraum 12/12 bis 09/13
berechnungszeitraum Kind 1(also praktisch der Zeitraum für den sie die gehaltszettel brauchen) 09/11 bis 09/12
Kind 2 voraussichtlich geb 09/14 auszahlungszeitraum weiß ich noch nicht
berechnungszeitraum 08/13 bis 08/14. Da ich aber 08 und 09 13 elterngeld bezogen habe werden die zwei Monate "ausgeklammert" und anhand der gehaltszettel von 08 und 09 12 berechnet...
wenn du in elternzeit nichts bekommst zählt auch das nichts bekommen mit rein!
also nochmal beispiel:
elterngeldbezug Kind 1 10/13 zu ende
11+12/13 kein Geld irgendwoher bezogen
01-06/14 geringfügig gearbeitet (in ez)
07/14 kein verdienst
Den Rest bis zur Geburt Mutterschutzgeld erhalten (zählt bei diesem beispiel mit zur Berechnung des Elterngelds)
Für die Monate11+12/13 sowie 07/14 wird praktisch bei der Berechnung eine 0 gesetzt weil ich da nix verdient hab.
so und wenn ich die te richtig verstanden habe möchte sie für ein und das selbe Kind nochmal elterngeld beziehen???
Das geht nicht...
für deinen Sohn hast du an elterngeld alles bekommen was du bekommen kannst...
deine Möglichkeiten:
a) du gehst nach einem Jahr wieder arbeiten - dann bekommst du ja wieder dein Gehalt
b) du bleibst weiter in ez und lebst halt von dem was du evtl gespart hast.
aber Geld wirst du maximal, je nachdem wo du herkommst und wieviel dein Partner verdient, Betreuungsgeld und landeserziehungsgeld bekommen.
informiert dich mal dahingehend...
Liebe grüße
keri