Zur Zeit
hat jedes Kind mit 3 Jahren das Recht auf einen Platz, d.h. aber nicht, dass dir die Wahl des Kindergartens überlassen wird. Dort wo (in zumutbarerer Entfernung von zu Hause) Platz ist, wird dein Kind untergebracht. Erst wenn dieser Platz nicht mehr gewährleistet werden kann, kann eine TM einspringen,deren Kosten dann übernommen werden. --> So wurde es mir zumindest erklärt.
Kindergartenpflicht hingegen besteht für das letzte Kindergartenjahr bevor die Kinder eingeschult werden. Diese Nachweis muß sogar beim Vorgespräch in der Grundschule erbracht werden.