Ich hab meinen ersten vornamen
mit 18/19 ändern lassen....es war allerdings nur ein buchstabe...
meine eltern haben leider den fehler gemacht, mich anders zu nennen, als ich eigentlich hieß (damals gab es diese "verniedlichungsform" meines vornamens noch nicht). bis auf bei ärzten und von einer einzigen lehrerin in der grunschule wurde ich immer so genannt, wie ich es nicht anders kannte, obwohl im pass was anderes stand. ich hab sogar mit dem namen unterschrieben. bis ich dann mein abizeugnis erhalten sollte...da wollte ich dann den richtigen namen drin stehen haben (also so, wie ich immer genannt wurde), und da bin ich zum amt. die haben mir damals gesagt von 5-500 dm müsste ich bezahlen, wenn es überhaupt durch geht. und ein triftiger grund müsse vorliegen...also bin ich zu meiner hausärztin und hab ihr gesagt, dass ich mich mit dem namen nicht identifizieren kann und darunter leide, wenn ich damit angesprochen werde. sie hat dann einen schrieb aufgesetzt und ich hab den im standesamt abgegeben. hat 200 märker gekostet damals.
ich glaube nicht, dass man einfach so den zweiten vornamen ändern kann. wie die anderen schon schrieben, wenn der 2. vorname nie genannt wird (weil z.b. ohne bindestrich), warum sollte es das kind dann stören?!