In Antwort auf dilsah_12633801
Hallo ihr lieben,
sorry für das OT, aber hier sind soviel unterschiedlich Berufe vertreten. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Unser Nachbar ist vor 3 Monaten gestorben und wir würden das Haus gern kaufen.
Wir haben uns bisher sehr zurück gehalten und eher unsere Hilfe angeboten, da alle naheliegenden Verwandten min 6 Autostunden wegwohnen. Wir fanden es eigentlich etwas gierig, deshalb haben wir uns erst bedeckt gehalten.
Naja wir wissen aber inzwischen das es viele Abfragen gibt und wir wollen das Haus unbedingt.
Nun ist es eine Erbengemeinschaft. Keiner möchte sich selbst ums Erbe kümmern, so dass sie nun jemandem von Gericht haben wollen und das auch beantragt ist.
Wie ist da jetzt der genaue Ablauf?
Beauftragt das Gericht einen Makler und verteilt später den Gewinn? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Wielange dauert es durchschnittlich bis sowas geklärt ist?
Wur haben erstmal sowas wie Müll rausstellen, Post nahenden usw übernommen. Zu den Erben besteht ein neutrales verhältnis.
Danke fürs Lesen und über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Lg
Wir haben unser Haus auch von einer Erbengemeinschaft gekauft (mehrere Geschwister). Sie haben sich allerdings selbst um den Verkauf gekümmert (kein Makler und auch niemand vom Gericht). Es lief nach dem Bieterprinzip (wobei die Erben = Eigentümer natürlich immer selbst entscheiden, wem sie das Haus verkaufen wollen). Setzt euch mit den Eigentümern in Verbindung, sagt, dass Ihr Interesse habt, und zwar je früher desto besser. Je länger ihr wartet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es an jemand anderen verkauft wird.
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