Sorgerecht zählt!
Hallo,
bin auch Mama einer Tochter. Mit dem Vater war ich nie verheiratet und an dem Sorgerecht hatte er damals kein Interesse. Jetzt sind wir getrennt. Soviel mir bekannt ist, zählt bei Entscheidungen bzgl. Namensgebung nach erneuter Hochzeit und Adoption, wie das Sorgerecht geregelt ist. Hat er keins, kannst du, wenn die Kinder (kommt aufs alter an) einverstanden sind alleine darüber entscheiden, das gleiche gilt für die Namensgebung. Habt ihr das gemeinsame sieht es schlecht aus. Ich hatte mich schlau gemacht bezgl. Namensänderung (meine Tochter hat meinen Mädchenname. Bei Heirat würden Kinder bis 6 Jahre automatisch folgen, bei älteren wäre die Änderung null Problem. Anders bei meiner Freundin,auch deren Tochter hat Ihren Mädchenname, sie war auch nicht verheiratet, hat mit dem Vater aber das gemeinsame Sorgerecht; sie hat geheiratet hat einen anderen Namen und das arme Kind hat immer noch ihren Mädchenname und das nur weil der Vater der Namensänderung aus purer Sturheit nicht zustimmt!!! Würde es ja noch verstehen, wenn das Kind hieße wie er...aber so ...das seine Tochter darunter leidet ist ihm peng. Genauso müsste es sich auch bei der Adoption verhalten. Aber ruf doch einfach mal bei Deinem Standesamt an, die können dir sicher genau sagen wie es aussieht. Viel Glück und alles gute für die Zukunft. Männer wie deinen Zukünftigen gibt es ja nicht so oft...mit Verantwortungsgefühl meine ich. Liebe Grüße auch an ihn! Katfa174