Adoptionspflegezeit
In der Regel kommt es vor der eigentlichen Adoption zu einer so genannten Adoptionspflegezeit, die meist mindestens etwa ein Jahr andauert. In dieser Zeit ruhen die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern, sind jedoch nicht völlig außer Kraft gesetzt. Als gesetzlicher Vertreter fungiert in dieser Zeit meist das jeweils zuständige Jugendamt. Die Adoptionspflegezeit ist quasi so etwas wie eine Testphase vor der eigentlichen Adoption.
Man muss als Paar einiges an Seminaren mitmachen, wird vom Jugendamt geprüft und durchleuchtet. Dann kommt man auf eine Warteliste. Die Altersgrenze ist in den Bundesländern verschieden, liegt aber bei maximal 40 Jahre.