Nein...
du musst dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen.
also, im grunde schon...da natürlich immer versucht wird dich weiter zu vermitteln, ABER wenn du auf grund von krankheit arbeitsunfähig bist, bekommst du , falls deine anderen einnahmen nicht ausreichen, ergänzend alg2 und auch mütter, die nicht arbeiten gehen wollen/können, bekommen bis das kind drei ist alg2 ohne das sie sich zur verfügung stellen müssen.
alg2 ist das letzte mittel, in den topf fallen leute mit ganz vielen verschiedenen hintergründen, deswegen auch viele verwirrende regelungen, durch ja nun noch nicht mal die mitarbeiter im zuständigen jobcenter durchblicken :roll: :roule:
das du damals kein alg2 bekommen hast, liegt einfach daran, dass andere ämter für dich zuständig wären...in dem fall das bafög-amt....das jobcenter springt immer als letztes ein, wenn alles andere ausgeschöpft ist.
du hättest einen grundsätzlichen anspruch auf bafög gehabt,punkt. das ist erstmal alles was die dann sehen... ;-)