Hallo zusammen,
ich bin alleinerziehend, der Kindsvater hat die Vaterschaft nach dem Vaterschaftstest anerkannt und zahlt den Mindestsatz, hat aber null komma null Kontakt zum Kind und zu mir. Ich selbst bin Einzelkind, meine Familie besteht also lediglich aus mir, meinem Kind und meinen Eltern- soviel zu den "Rahmenbedingungen", nun zu meinem Problem:
Im November fliegen wir vier zusammen in Urlaub. Angenommen, uns passiert etwas, wie sind denn da etwaige Erbansprüche bzw wie läufts mit dem Kind, wenn es als einziges überleben sollte? Hat der leibliche Vater Anspruch auf das Vermögen des Kindes bzw. auf das Kind?
Ich hoffe zwar natürlich, dass diese Problematik niiiiiie aktuell wird, aber sicherheitshalber möchte ich vorbeugen. Mein Kind soll im Notfall auch ohne mich gescheit, d.h. nicht als ungeliebtes Kind bei seinem leiblichen Vater aufwachsen, sondern soll bei meinen Cousinen bzw. der Taufpatin eine schöne Kindheit haben und gut aufwachsen...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Lg
Angi