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Forum / Mein Baby

Alleinerziehend - was tun?

Letzte Nachricht: 1. Februar 2017 um 15:03
M
marja_12181428
31.01.17 um 18:22

Hallo Ihr Lieben,
ich bin in der 14. Woche schwanger und habe echt Angst wie es weitergeht wenn der kleine Knirps mal da ist. Als ich mir ausgerechnet habe was mir nach der Schwangerschaft bleibt bin ich aus allen Wolken gefallen. Dazu kommt mein eigentliches Problem: es wird keinen Partner zu dem Kind geben. Das heißt der Unterhalt entfällt mir auch das weiß ich aber ich kann das meinem Kind einfach nicht zumuten. Hat oder hatte vielleicht von Euch jemand auch so ein Problem? Natürlich habe ich auch über Abtreibung nachgedacht aber das kann ich einfach nicht. Ich hoffe Ihr habt ein paar hilfreiche Tipps für mich. LG

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marja_12181428
31.01.17 um 18:22

Hallo Ihr Lieben,
ich bin in der 14. Woche schwanger und habe echt Angst wie es weitergeht wenn der kleine Knirps mal da ist. Als ich mir ausgerechnet habe was mir nach der Schwangerschaft bleibt bin ich aus allen Wolken gefallen. Dazu kommt mein eigentliches Problem: es wird keinen Partner zu dem Kind geben. Das heißt der Unterhalt entfällt mir auch das weiß ich aber ich kann das meinem Kind einfach nicht zumuten. Hat oder hatte vielleicht von Euch jemand auch so ein Problem? Natürlich habe ich auch über Abtreibung nachgedacht aber das kann ich einfach nicht. Ich hoffe Ihr habt ein paar hilfreiche Tipps für mich. LG

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A
an0N_1276586899z
31.01.17 um 20:22

Warum gibt es keinen Unterhalt für das Kind? Ist der Vater unbekannt? Wenn nicht, dann steht dir und auch dem Kind Unterhalt zu. Dein Unterhalt ist gesetzlich verankert, du kannst für die Zeit von Mutterschutz bis zum dritten Geburtstag des Kindes (in Ausnahmefällen auch bis zum 6. Lebensjahr), wo du schwangerschafts- und Kindesunterhalt nicht arbeiten kannst, Unterhalt in Höhe der Differenz zu deinem letzten Gehalt bekommen. Sollte der Vater nicht zahlen können, dann kannst du Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen. Weigert er sich zu zahlen, dann kannst du den Unterhalt gerichtlich einklagen. Unterhalt muss auch gezahlt werden, wenn der Vater sich nicht kümmert.

Du bekommst nach der Geburt Elterngeld. Wenn das nicht reicht, kannst du Wohngeld oder ALG 2 beantragen.

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ajith_12071562
31.01.17 um 20:31

Ich möchte hier noch ergänzen, das es wirklich nicht wenig ist, was einem bleibt. Nicht verzweifeln!

Elterngeld (wichtig, Elterngeld kann mit Hartz 4 aufgestockt werden! Ich wusste das nicht, habe 850 Euro Elterngeld bekommen, und das wäre noch aufgestockt worden! Das Geld habe ich verschenkt!)

Unterhalt, zur Not unterhaltsvorschuss

Kindergeld

Es is wirklich nicht wenig, man kann gut davon leben....

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M
morana_12091477
31.01.17 um 22:02

Und wenn du jetzt schon knapp dastehst, kannst du einmalig Geld von der Mutter-Kind Stiftung für die Erstausstattung bekommen.
Die Caritas in deiner Nähe kann dich da beraten.
Auch wenn du uU keinen Anspruch auf ALG2 hast, kann es dennoch sein, dass dein Kind Sozialgeld bekommen kann, oder wie oben schon geschrieben, Wohngeld für euch beide.

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marja_12181428
01.02.17 um 12:05

...
Weil ich den Vater nicht angeben möchte..

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khaleesidaenerys
khaleesidaenerys
01.02.17 um 12:16
In Antwort auf marja_12181428

...
Weil ich den Vater nicht angeben möchte..

Du bist dazu verpflichtet!

Andernfalls hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Und selbst das Amt kann dann Zahlungen verweigern, weil dir Unterhalt zu steht und sie nicht aufkommen müssen. Wenn du den aber nicht einforderst, dann ist das DEIN Pech und DEIN Verschulden, wenn das Geld nicht reicht. 

Wieso willst du den Vater nicht angeben?

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lennon_12451818
01.02.17 um 12:19
In Antwort auf marja_12181428

...
Weil ich den Vater nicht angeben möchte..

Deinem Kind steht aber der Unterhalt zu und hat auch ein Recht darauf!!!

Mit Elterngeld,Kindergeld und Unterhalt sowie den Zuschüssen kommt man gut zurecht

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M
marja_12181428
01.02.17 um 13:06
In Antwort auf khaleesidaenerys

Du bist dazu verpflichtet!

Andernfalls hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Und selbst das Amt kann dann Zahlungen verweigern, weil dir Unterhalt zu steht und sie nicht aufkommen müssen. Wenn du den aber nicht einforderst, dann ist das DEIN Pech und DEIN Verschulden, wenn das Geld nicht reicht. 

Wieso willst du den Vater nicht angeben?

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Ich weiß schon das ich damit nicht auf Zuspruch stoße, allerdings würdet ihr die Hintergründe kennen würdet ihr mir raten den Vater nicht anzugeben. Ich will nur das Beste für mein Kind und das ist auf jeden Fall nicht er.

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M
memnun_881292
01.02.17 um 13:15
In Antwort auf marja_12181428

.
Ich weiß schon das ich damit nicht auf Zuspruch stoße, allerdings würdet ihr die Hintergründe kennen würdet ihr mir raten den Vater nicht anzugeben. Ich will nur das Beste für mein Kind und das ist auf jeden Fall nicht er.

Trotzdem muss er zahlen, ob er ein ungangsrecht bekommt/möchte kann man dann ja immernoch klären. Angeben musst du ihn aber. Sonst steht dir nichts zu.

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lennon_12451818
01.02.17 um 14:09
In Antwort auf marja_12181428

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Ich weiß schon das ich damit nicht auf Zuspruch stoße, allerdings würdet ihr die Hintergründe kennen würdet ihr mir raten den Vater nicht anzugeben. Ich will nur das Beste für mein Kind und das ist auf jeden Fall nicht er.

So schlimm kann er nicht sein,sonst gäbe es das Baby ja nicht...Egal wie er ist,gib ihn als Vater an,dann bekommt das Kind Unterhalt was ihm zu steht...Du bekommst was den Kindsvater und evtl Umgang angeht Unterstützung vom Jugendamt

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ajith_12071562
01.02.17 um 15:03

Also, soweit ich weiß bekommt man auch unterhaltsvorschuss sofern man nicht weiß wer der Vater ist, bei one night stand oder dergleichen. Ich würde dir aber abraten bei sowas zu lügen. Das kann durchaus rechtliche Konsequenzen haben. 

Sofern du hilfe vom Staat in irgendeiner form beantragst, wird uhv mit eingerechnet sofern er dir zustünde. Unterhalt geht vor Sozialleistungen und wird daher dann mit eingerechnet, da es ja deine Entscheidung ist dir zustehendes Geld nicht zu akzeptieren.

Schwierige situation. Ich würde es nur dann nicht beantragen wenn Gefahr für leib und leben besteht... 

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