Zu aller erst ein ganz liebes "HALLO" :-D
Habe da so ein paar Probleme/Fragen!
Habe eine Tochter von fast 5 Jahren und einen Sohn (gerade mal 2 Monate alt) wieviel umgangrecht hat der Vater???
Sind und waren NICHT Verheiratet!
Wenn er seine Tochter mal am Wochenende über Nacht hatte, gab er sie zu seinen Eltern oder zu seiner Freundin/Frau damit er Fussball spielen oda Feiern gehen konnte.. ..
habe ihm jetzt vorgeschlagen in der Woche zwei mal zu kommen und am wochenende einen ganzen tag was mit den kindern zusammen zu unternehmen, damit ich sehe wie er mit ihnen umgeht und überhaupt, möchte nicht das sie abgeschoben werden wenn er sie dann mal da hat (bzw meine Tochter, meinen Sohn bekommt er nicht, - gerade mal 2 monate alt -)
jetzt ist er schon eine ganze Woche nicht da gewesen und meinte heute auch das er es erst mal nicht schaffen wird vorbei zu kommen.. ..fragte dann ob er seine grosse moin abholen könnte.. ..
habe ihm gesagt das ich es erst mal nicht möchte er aber gerne kommen kann.. ..
darauf hin meinte er das er es jetzt übers jugendamt laufen lassen will!
Meine Frage ist, WIEVIEL UMGANGSRECHT/BESUCHSRECHT WIRD ER BEKOMMEN???
WENN ICH ES NICHT MÖCHTE, DÜRFTE ER SIE ÜBER NACHT HABEN???
Ich danke euch jetzt schonmal für eure antworten!!!
Lg Stephi