sonny_12697316 Wie ist das...ich frage nur allgemein...gemeinsames Sorgerecht hat man automatisch wenn Paare verheiratet waren...oder? Und bleibt auch Automatisch wenn keine schwerwiegenden Dinge im Raum stehen. .oder? Heisst GS das man für offizielle Dinge immer beide Unterschriften braucht? Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Haben das dann auch beide? Und sind diese Dinge erst bei einer Scheidung relevant oder auch im Trennungsjahr?
sonny_12697316 Und Geht das, dass beide das Sorgerecht haben aber nur einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Pizzbuin...ich frage allgemein und selbst WENN es nicht allgemein wäre, gäbe es sicher einen Grund wenn ich frage.
alara_11987530 sonny_12697316Ja das geht Mein Mann und die Mutter seines Sohnes haben geteiltes Sorgerecht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nur sie. Sie waren allerdings nie verheiratet.
kamala_11901399 sonny_12697316Es gibt unterschiedliche Bereiche der elterlichen Sorge; unter anderem eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch beim gemeinsamen Sorgerecht können einzelne Bereiche entweder nur beim Vater oder der Mutter verbleiben. Da würde, falls dein Mann einverstanden ist, ein e Erklärung beim Jugendamt ausreichen.
alara_11987530 alara_11987530Das aufenthaltsbestimmungsrecht hat aber nichts damit zu tun, dass der Vater das Kind dann nicht sehen darf oder das du dann entscheiden darfst wo dein Kind sich während der Papazeit aufhält. Dies hat nichts damit zu tun, nur zur Info.
sonny_12697316 Nein nein.. Das ist mir klar. wie gesagt..ich frage nur weil ich mich mit solchen Dingen nicht auskenne und diese ganzen Begriffe . Aber was ware...z.b. wenn ich mit Kind nach Syrien möchte. ...muss ich dann fragen? Und er konnte Nein sagen wegen zu gefährlich? Oder er nach Afrika. ..könnte ich dann Nein sagen? Beides steht nicht zur debatte...es interessiert mich nur.
alara_11987530 sonny_12697316Ja ihr könnt beide Nein sagen und dem nicht zustimmen. Zur Not geht es vor Gericht und es wird entschieden was das beste für das Kind ist.
sonny_12697316 Okay Danke...jetzt kenne ich wenigstens den Unterschied. Habe doch garnicht vor da irgendwie einen Sorgerechtsstreit vom Zaun zu brechen. Ich bin absolut für das gemeinsame Sorgerecht....und nur weil ich gerade sauer auf ihn bin, ist das ja kein Grund da was daran zu ändern. Mir ist gestern nur eine Begebenheit eingefallen...eine ex auszubildende hat mit ihrem Kind das Land verlassen. ..italien....und wurde wegen Kindes Entführung angeklagt...so kam ich auf sorgerecht...ABR und so. Deshalb auch das Beispiel Syrien oder afrika...Syrien krieg..Afrika ebola....ob jeweils der andere dagegen sein darf. Waren nur so gedanken. wie gesagt....nur weil ich sauer bin habe ich nicht so weitreichende gedanken.
sonny_12697316 Okay Wenn wurde es um Urlaub gehen...das er ihn so mitnehmen wurde, glaube ich auf keinen Fall (mehr )...das War mal Thema als sie in Frankreich waren...2 Tage länger als geplant und ich sie nicht erreicht habe.