Hab hier auch nochmal was kopiert
:!!!: Aktuelle Informationen zum Bayerischen Landeserziehungsgeld
für Geburten ab 01.04.2008 :!!!:
Aufgrund der Änderung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes vom 14.04.2009 (siehe Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2009, 95 - Art. 14) wurden die Einkommensgrenzen für Geburten ab dem 01.04.2008 angehoben.
Die Einkommensgrenzen für das Familieneinkommen erhöhen sich damit
* für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner von 16.500 Euro auf 25.000 Euro
* für Alleinerziehende von 13.500 Euro auf 22.000 Euro
Dadurch ergibt sich oder erhöht sich für viele Eltern der Anspruch auf Landeserziehungsgeld.