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Forum / Mein Baby

An die Mädels, deren Kinder eine PS haben...

Letzte Nachricht: 24. Mai 2016 um 5:29
H
hyong_12507581
22.04.16 um 16:01

Habe ich das richtig verstanden???
Keine Wiederholungsbegutachtungen bis 2019, nur auf Antrag, da Bestandsschutz besteht???

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A
alicia_12501863
22.04.16 um 16:05

Also wir müssen
Im Dezember nochmal eine Begutachtung machen, Pflegestufe wurde bis Februar 2017 weiter genehmigt. Ich kenne mich leider mit den Gesetzen nicht so gut aus, haben die Pflegestufe erst seit einem Jahr. Haben aber nur die 1, weiß nicht ob das dann etwas anderes ist

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J
jukka_12237348
22.04.16 um 17:51

Hallo!
Wer bis zum 31.12.2016 nicht erneut begutachtet wurde hat Bestandsschutz bis zum 01.01.2019.
Bis dahin darf dann nicht erneut gmbegutachtet werden.
Die Gesetze zu den neuen Pflegegraden statt Stufen stehen wohl erst Mitte des Jahres, so dass, wenn nicht davon ausgegegangen werden kann, dass sich die Pflegesituation deutlich gebessert haben könnte, wirklich erst ab 2019 wieder geguckt wird, da der MdK es gar nicht schafft bei allen nochmal anzuklopfen neben den ganzen Neuanträgen.
Ich bin gespannt, da es ja dann mehr Geld geben würde

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H
hyong_12507581
22.04.16 um 18:42
In Antwort auf jukka_12237348

Hallo!
Wer bis zum 31.12.2016 nicht erneut begutachtet wurde hat Bestandsschutz bis zum 01.01.2019.
Bis dahin darf dann nicht erneut gmbegutachtet werden.
Die Gesetze zu den neuen Pflegegraden statt Stufen stehen wohl erst Mitte des Jahres, so dass, wenn nicht davon ausgegegangen werden kann, dass sich die Pflegesituation deutlich gebessert haben könnte, wirklich erst ab 2019 wieder geguckt wird, da der MdK es gar nicht schafft bei allen nochmal anzuklopfen neben den ganzen Neuanträgen.
Ich bin gespannt, da es ja dann mehr Geld geben würde

Das ist schon eine tolle Sache
bei uns wäre Neubegutachtung 2017.
Wir rutschen automatisch in Pflegegrad 2

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H
hyong_12507581
22.04.16 um 19:04
In Antwort auf hyong_12507581

Das ist schon eine tolle Sache
bei uns wäre Neubegutachtung 2017.
Wir rutschen automatisch in Pflegegrad 2

Halt!
Wir landen dann in Pflegegrad 3. So hat es mir meine Pflegeberaterin gesagt, als sie da war

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A
alicia_12501863
23.04.16 um 9:29
In Antwort auf jukka_12237348

Hallo!
Wer bis zum 31.12.2016 nicht erneut begutachtet wurde hat Bestandsschutz bis zum 01.01.2019.
Bis dahin darf dann nicht erneut gmbegutachtet werden.
Die Gesetze zu den neuen Pflegegraden statt Stufen stehen wohl erst Mitte des Jahres, so dass, wenn nicht davon ausgegegangen werden kann, dass sich die Pflegesituation deutlich gebessert haben könnte, wirklich erst ab 2019 wieder geguckt wird, da der MdK es gar nicht schafft bei allen nochmal anzuklopfen neben den ganzen Neuanträgen.
Ich bin gespannt, da es ja dann mehr Geld geben würde

Ich hab mal eine Frage dazu!
Wir wurden am 17.12 begutachtet, jedoch wurde das angeblich hinfällig weil wir genau in dem Moment noch die Krankenkasse gewechselt haben. Der Bericht ist laut der zwei Krankenkassen (also alte + neue) nicht aufgetaucht und die Begutachtung muss wohl nochmal neu 'gebucht' werden. Bin ich dann auch von dieser Regelung betroffen? Uns wurde jetzt gesagt, die PS geht bis Februar 2017..

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H
hyong_12507581
23.04.16 um 11:39
In Antwort auf alicia_12501863

Ich hab mal eine Frage dazu!
Wir wurden am 17.12 begutachtet, jedoch wurde das angeblich hinfällig weil wir genau in dem Moment noch die Krankenkasse gewechselt haben. Der Bericht ist laut der zwei Krankenkassen (also alte + neue) nicht aufgetaucht und die Begutachtung muss wohl nochmal neu 'gebucht' werden. Bin ich dann auch von dieser Regelung betroffen? Uns wurde jetzt gesagt, die PS geht bis Februar 2017..

Juna
Bist du bei Reha Kids angemeldet?
Für so spezielle Fragen ist dieses Forum einfach super

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J
jukka_12237348
23.04.16 um 13:41
In Antwort auf alicia_12501863

Ich hab mal eine Frage dazu!
Wir wurden am 17.12 begutachtet, jedoch wurde das angeblich hinfällig weil wir genau in dem Moment noch die Krankenkasse gewechselt haben. Der Bericht ist laut der zwei Krankenkassen (also alte + neue) nicht aufgetaucht und die Begutachtung muss wohl nochmal neu 'gebucht' werden. Bin ich dann auch von dieser Regelung betroffen? Uns wurde jetzt gesagt, die PS geht bis Februar 2017..

Na das ist ja ein Wirrwarr...
Ihr habt die Stufe jetzt also bis 02/17?
Dann solltet ihr normal in diese Regelung fallen.

Rehakids ist übrigens wirklich super. Kann ich dir auch nur wärmstens ans Herz legen

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hyong_12507581
23.04.16 um 13:54

Jetzt nochmal generell: Wisst ihr..
ob die Krankenkassen 2016 von sich aus dennoch begutachten, auch wenn erst 2017 empfohlen wurde???

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J
jukka_12237348
23.04.16 um 14:36
In Antwort auf hyong_12507581

Jetzt nochmal generell: Wisst ihr..
ob die Krankenkassen 2016 von sich aus dennoch begutachten, auch wenn erst 2017 empfohlen wurde???

Nein!
https://m.lebenshilfe.de/wData/downloads/themen-recht/artikel/20151117-PSG-II-Informationen-BVLH.pdf

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hyong_12507581
23.04.16 um 15:05
In Antwort auf jukka_12237348

Nein!
https://m.lebenshilfe.de/wData/downloads/themen-recht/artikel/20151117-PSG-II-Informationen-BVLH.pdf

Dankeeeee

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sl`ine_12956923
23.04.16 um 15:12
In Antwort auf jukka_12237348

Nein!
https://m.lebenshilfe.de/wData/downloads/themen-recht/artikel/20151117-PSG-II-Informationen-BVLH.pdf

Was steht da?
ich kann nicht öffnen. betrifft uns auch. wäre froh, wenn wir erstmal von denen in ruhe gelassen würden.

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jukka_12237348
23.04.16 um 15:23
In Antwort auf sl`ine_12956923

Was steht da?
ich kann nicht öffnen. betrifft uns auch. wäre froh, wenn wir erstmal von denen in ruhe gelassen würden.

Das sind fünf Seiten...
Musst du evtl. mal am Rechner lesen.

U.a. steht dort:

Wiederholungsbegutachtungen sollen im zweiten Halbjahr 2016 nicht durchgeführt werden, sofern nicht eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist. Damit soll dem vermutlich erhöhten Antrags- und Begutachtungs- aufkommen während der Umstellung begegnet werden.

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H
hyong_12507581
23.04.16 um 15:25
In Antwort auf sl`ine_12956923

Was steht da?
ich kann nicht öffnen. betrifft uns auch. wäre froh, wenn wir erstmal von denen in ruhe gelassen würden.

...
Wiederholungsbegutachtungen sollen im zweiten Halbjahr 2016 nicht durchgeführt werden, sofern nicht eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist. Damit soll dem vermutlich erhöhten Antrags- und Begutachtungs-aufkommen während der Umstellung begegnet werden.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

H
hyong_12507581
23.04.16 um 15:27
In Antwort auf hyong_12507581

...
Wiederholungsbegutachtungen sollen im zweiten Halbjahr 2016 nicht durchgeführt werden, sofern nicht eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist. Damit soll dem vermutlich erhöhten Antrags- und Begutachtungs-aufkommen während der Umstellung begegnet werden.

Ich weiß jetzt allerdings nicht,
ob das jetzt eine Ermessensentscheidung der Krankenkasse sein soll.
Wenn es sein könnte, dass sich der Hilfebedarf 2017 verringert, könnte es dann nicht doch sein, dass sie sich 2016 noch anmelden?

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S
sl`ine_12956923
23.04.16 um 15:27
In Antwort auf hyong_12507581

...
Wiederholungsbegutachtungen sollen im zweiten Halbjahr 2016 nicht durchgeführt werden, sofern nicht eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist. Damit soll dem vermutlich erhöhten Antrags- und Begutachtungs-aufkommen während der Umstellung begegnet werden.

Sohn ist null
letztes Gutachten genau vor einem jahr. heißt das , wir haben Ruhe ? das wäre ja grandios. letztes mal War die dame unglaublich....wie ein Elefant im Porzellanladen.

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H
hyong_12507581
23.04.16 um 15:41
In Antwort auf sl`ine_12956923

Sohn ist null
letztes Gutachten genau vor einem jahr. heißt das , wir haben Ruhe ? das wäre ja grandios. letztes mal War die dame unglaublich....wie ein Elefant im Porzellanladen.

Hallo,
habe herausgefunden, dass die Pflegekasse darlegen muss, warum eine Besserung 2016 (und nicht 2017) zu erwarten ist. Sie darf nicht einfach auf Verdacht Wiederholungsbegutachtungen durchführen. Denke, du hast Ruhe

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S
sl`ine_12956923
23.04.16 um 15:45
In Antwort auf hyong_12507581

Hallo,
habe herausgefunden, dass die Pflegekasse darlegen muss, warum eine Besserung 2016 (und nicht 2017) zu erwarten ist. Sie darf nicht einfach auf Verdacht Wiederholungsbegutachtungen durchführen. Denke, du hast Ruhe

Danke dir
Das ist ja toll. da freue ich mich mal vorsichtig. mein Sohn ist ja asperger autist. dh. er ist nicht geistig behindert. damals War er 10 Jahre alt und diese Frau hat ihm wirklich unglaublich peinliche Sachen gefragt (über Stuhlgang usw.) das War echt schlimm für ihn.

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hyong_12507581
23.04.16 um 15:59
In Antwort auf sl`ine_12956923

Danke dir
Das ist ja toll. da freue ich mich mal vorsichtig. mein Sohn ist ja asperger autist. dh. er ist nicht geistig behindert. damals War er 10 Jahre alt und diese Frau hat ihm wirklich unglaublich peinliche Sachen gefragt (über Stuhlgang usw.) das War echt schlimm für ihn.

Meiner (8) ist auch
AAutist und nicht geistig behindert.
Er kam kurz ins Zimmer, bewarf die Frau mit Plastikbällen (war aufgedreht ) und verkroch sich dann in sein Zimmer.
Gefragt hat sie ihn gar nichts, nur mich.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass wir uns entspannt zurücklehnen können.
Die Kassen haben mit der Umstellung des Systems genug zu tun

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H
hyong_12507581
23.04.16 um 16:04

Noch eine andere Frage
habt ihr für eure Kinder eigentlich einen Schulbegleiter?
Die Dame vom JA war im Okt in der Schule und meinte, sie sehe erstmal keinen Bedarf. Allerdings stehe sie auf Abruf bereit.
Mittlerweile gab es doch einige Tiefpunkte bei uns, aber die Dame hat sich trotz Anfrage nicht mehr umgesehen.
Ich weiß, dass es intern kaum Schulbegleiter gibt, deswegen könnte es Verzögerungstaktik sein

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sl`ine_12956923
23.04.16 um 16:58
In Antwort auf hyong_12507581

Noch eine andere Frage
habt ihr für eure Kinder eigentlich einen Schulbegleiter?
Die Dame vom JA war im Okt in der Schule und meinte, sie sehe erstmal keinen Bedarf. Allerdings stehe sie auf Abruf bereit.
Mittlerweile gab es doch einige Tiefpunkte bei uns, aber die Dame hat sich trotz Anfrage nicht mehr umgesehen.
Ich weiß, dass es intern kaum Schulbegleiter gibt, deswegen könnte es Verzögerungstaktik sein

Ja das liebe jugendamt
mein Sohn hat einen schulbegleiter bekommen. Antrag in der 1. klasse gestellt, Jugendamt hat alles getan, im sich nicht zu stellen. angeblich sind meine Anträge nie angekommen usw da wurde es uns zu blöd. sind vor Gericht gezogen und haben recht bekommen. ab der 4!! klasse hatte mein Sohn dann endlich jemand. man muss da wirklich hartnäckig sein und sich ggf. von einem guten Anwalt beraten lassen. momentan stellt sich das Jugendamt wieder taub. mein Sohn braucht einen Laptop als schreibhilfe für die schule. die Krankenkasse hat vor einem halben jahr das Programm genehmigt. nur das Jugendamt macht....wie immer nichts War mir jetzt echt zu blöd. hab selbst einen besorgt. bald muss sie aber zu einem runden Tisch in die schule kommen, das wird wieder lustig. ich bekomme echt so einen hals, wenn ich an die tussi denke. sie wusste nicht mal was das asperger Syndrom ist....nach einem Seminar von 2 tagen, zählt sie sich zu den Spezialisten viel glück. lass nicht locker

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sl`ine_12956923
23.04.16 um 17:01
In Antwort auf hyong_12507581

Meiner (8) ist auch
AAutist und nicht geistig behindert.
Er kam kurz ins Zimmer, bewarf die Frau mit Plastikbällen (war aufgedreht ) und verkroch sich dann in sein Zimmer.
Gefragt hat sie ihn gar nichts, nur mich.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass wir uns entspannt zurücklehnen können.
Die Kassen haben mit der Umstellung des Systems genug zu tun

Mein sohn
hat sie angeschrien und sich dann ins Bett gelegt und zugedeckt. ich muss zugeben....das fand ich lustig

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J
jukka_12237348
23.04.16 um 17:35
In Antwort auf hyong_12507581

Noch eine andere Frage
habt ihr für eure Kinder eigentlich einen Schulbegleiter?
Die Dame vom JA war im Okt in der Schule und meinte, sie sehe erstmal keinen Bedarf. Allerdings stehe sie auf Abruf bereit.
Mittlerweile gab es doch einige Tiefpunkte bei uns, aber die Dame hat sich trotz Anfrage nicht mehr umgesehen.
Ich weiß, dass es intern kaum Schulbegleiter gibt, deswegen könnte es Verzögerungstaktik sein

Das Jugendamt und vorher Sozialamt für die KiTa...
sind schon echt ne harte Nuss gewesen.
Mein Sohn hat ja noch andere Baustellen außer das Asperger Syndrom und die hielten das so gar nicht für notwendig nach einer einstündigen Hospitation!!
Selbst die Amtsärztin, zu der wir ja vom Amt aus mussten, schrieb, dass mein Sohn dringendst eine Begleitung benötigt, sowie alle anderen Ärzte.
Und eine einzige Sozialarbeiterin kann nach einer Stunde Hospitation alle Empfehlungen sämtlicher Ärzte über den den Haufen werfen!
Wir haben das dann auch sofort einem Anwalt übergeben und das ganze wurde als gerichtliches Eilverfahren laufen gelassen.
Was das Amt da noch behauptet hat war die Härte!
U.a., dass im eine Begleitung in seiner Entwicklung im Weg stehen würde und noch persönliche Dinge die unter die Gürtellinie gingen.
Ende vom Lied war, dass der Richter nach relativ kurzer Zeit FÜR uns entschieden hat und er sofort eine Begleitung zugesprochen bekam. Und das vollumfänglich!
Die Suche nach der richtigen Einzelfallhilfe war dann echt noch ein Krampf, aber seitdem klappte es reibungslos!

Bloß nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und dran bleiben.

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an0N_1232908799z
23.05.16 um 22:34
In Antwort auf hyong_12507581

Noch eine andere Frage
habt ihr für eure Kinder eigentlich einen Schulbegleiter?
Die Dame vom JA war im Okt in der Schule und meinte, sie sehe erstmal keinen Bedarf. Allerdings stehe sie auf Abruf bereit.
Mittlerweile gab es doch einige Tiefpunkte bei uns, aber die Dame hat sich trotz Anfrage nicht mehr umgesehen.
Ich weiß, dass es intern kaum Schulbegleiter gibt, deswegen könnte es Verzögerungstaktik sein

Schulbegleiter
Was ist das Problem bei behinderten Kindern, sie zur Schule oder Kindergarten selbst zu begleiten? Eltern "normaler" Kinder müssen das auch selbst tun. "Der Staat" ist nicht Allverpflichtend fuer Fehler von Eltern behinderter Kinder.

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K
korana_12347545
23.05.16 um 23:00
In Antwort auf an0N_1232908799z

Schulbegleiter
Was ist das Problem bei behinderten Kindern, sie zur Schule oder Kindergarten selbst zu begleiten? Eltern "normaler" Kinder müssen das auch selbst tun. "Der Staat" ist nicht Allverpflichtend fuer Fehler von Eltern behinderter Kinder.

Besser erst einmal richtig informieren
bevor hier scharf geschossen wird.Ein Schulbegleiter begleitet das Kind durch den gesamten Schultag hindurch.Viele "behinderte" Kinder können nur Dank eines Schulbegleiters überhaupt auf eine Regelschule gehen.Eltern behinderter Kinder haben es oft schon schwer genug, und es ist ihnen nicht geholfen,auch noch solche hohlen Kommentare abzugeben.Also bitte erst überlegen,und dann kommentieren.

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jukka_12237348
24.05.16 um 5:29
In Antwort auf an0N_1232908799z

Schulbegleiter
Was ist das Problem bei behinderten Kindern, sie zur Schule oder Kindergarten selbst zu begleiten? Eltern "normaler" Kinder müssen das auch selbst tun. "Der Staat" ist nicht Allverpflichtend fuer Fehler von Eltern behinderter Kinder.

Fehler der Eltern??? Was für Fehler bitte?
Weißt du was ein Schulbegleiter ist?
Ich bringe meinen Sohn übrigens selbstverständlich zur Schule und hole ihn ab. Er ist in der 1. Klasse.

Aber mal davon abgesehen bringen Eltern ihre "gesunden" doch auch nicht auf Dauer zur Schule. Vielen ist es aufgrund ihres Jobs gar nicht möglich.

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