Hi
Scheidung kannst du erst einreichen wenn ihr ein Jahr getrennt von Tisch und Bett seit :roll:
Dafür wendest du dich einfach an einen Anwalt deines Vertrauens ;-) der für Familienrecht zuständig ist. Einen Beratungsthermin hat man frei. Für mehr kannst du Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen, das kann dir dann am besten alles dein Anwalt erklären.
Wenn er auszieht, dann gehst du zu erstmal zum Jugendamt und lässt dir den Unterhalt für deine Kinder ausrechenen. Vergiss aber nicht dir noch vorher seine letzten Gehaltsabrechnungen zu kopieren :FOU: Du kannst beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für deine Kinder beantragen, die würde dann auch im Falle des Falles den Unterhalt von deinem Ex einklagen. Wenn er nicht zahlt, bekommst du Unterhaltsvorschuss.
Dann wendest du dich noch an die Arge. Ich vermute mal das du zu Hause bleiben möchtest bis dein kleinstes Kind 3 Jahre ist?! Du hast auf alle Fälle anspruch auf die 3 Jahre Elternzeit.
Die Arge wird dir ausrechnen können, inwieweit du Miete bezahlt kommst. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt wird voll angerechnet. Sie können dir auch sagen, welche Wohnung dir zustehen würde. Du bist übrigens nicht verpflichtet umzuziehen, wenn die Wohnung über den Satz ist. Die ersten 6 Monate übernehmen die Argen die Miete, bei solch einem Fall in der Regel komplett. Du kannst dann in dieser Zeit umziehen, oder selbst die Differenz zu deiner Miete zahlen.
Lg M