Also
seid 2005 gibt es eine sogenannte Pflegeerlaubins, die erhält man vom Jugendamt. Diese wird auch schon ab dem ersten betreuten Kind benötigt. Was du für diese Pflegeerlaubins für Qulifikationen benötigst legt das jweilige Jugendamt fest. Ebenfalls ist die Erlaubins auf fünf Kinder und fünf Jahre begrenzt. Was oft benötigt wird sind Führungszeugnis, einen Nachweis von einem Baby-erste-Hilfekurs. Ebenfalls gibt es Richtilinien die im Sozialgesetzbuch aufgeführt sind, wie Wohnungsgröße. Wenn du mehr als ein Kind betreust, was in dem Falle ja so wäre, musst du dich selbstständig melden. Damit musst du dich dann um diese Dinge kümmern:
* Krankenversicherung: Bei Verheirateten ist die Familienversicherung des berufstätigen Ehemanns nur dann ausreichend, wenn das Einkommen der selbstständigen Tagesmutter monatlich 350 Euro nicht übersteigt
* Rentenversicherung, wenn das zu versteuernde monatliche Einkommen mehr als 400 Euro beträgt
* Unfallversicherung: Selbstständig tätige Tagesmütter müssen sich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
* Haftpflichtversicherung: Der Abschluss einer zusätzlichen oder die Erweiterung der bestehenden Police ist sehr empfehlenswert. Tipp: Tagesmüttervereine bieten Sammelhaftpflichtversicherunge n. Auch über das Jugendamt ist der Abschluss einer Tagesmutter-Haftpflicht möglich.
Verdienst liegt meist zwischen 3,50 und 6,00. Meist kommt noch Windelgeld und Essengeld dazu, oder aber die Eltern geben dir die Sachen des tgl. Bedarfs mit. Es gibt auch die Möglichkeit, dass du vom Jugendamt bezahlt wirst. Hier sind die Stundensätze aber (glaube ich) ein wenig geringer.
Das Finanzamt erkennt eine Betriebskostenpauschale von 245,42 Euro je Kind und Monat an. Alles, was darüber liegt, ist zu versteuerndes Einkommen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße