Also dazu muss gesagt werden, mein fa hat das etwas doof formuliert. Er hat geschrieben: FALLS es keinen arbeitsplatz ohne gefährdung für mutter und kind gibt, muss ein beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
So nun zum weiteren. Ich bin gerade in elternzeit und wieder schwanger. Die elternzeit endet am 1.4.15 und am 1.7.15 fängt der mutterschutz an. Es geht also um 3 monate. Ich habe noch zwei kleine kinder von 2 jahren und 10 monaten.
Ich bin bea.mtin in einer jv.a. Die stelle, wo ich die drei monate arbeiten soll, ist zwar nicht direkt auf einer gefangene.nabteilung, aber trotzdem nicht sicher für eine schwangere. Ich darf wohl nicht genau ins detail gehen. Meiner meinung nach, ist es aber wohl grundsätzlich in einer j.va nicht ,,sicher" für schwangere.
So nun habe ich heute in der verwaltung angerufen und aufgezeigt welche gefahren der arbeitsplatz aufweist. Antwort der dame: man muss ja nicht gleich den teufel an die wand malen.
Haha die ist lustig. Es gibt vorkomnisse die zwar sehr selten sind, aber dennoch nicht ausgeschlossen werden können und somit eine gefahr im kompletten gebäude bestehen würde. Jetzt hoffe ich das mein arzt mir morgen ein eindeutiges verbot ausspricht. Er kann ja auch sagen, wenn der AG das verantworten möchte, dann ist das so. Oder?