Geht
Das überhaupt? Ich glaube das könnte Probleme geben, außer er hat die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sonst ist mind. 4 Monate nach der Geburt Kündigungsverbot und wenn du Elternzeit genommen hast, dann geht es auch nicht so einfach, außer er ist insolvent oder schließt. Und das unabhängig davon, ob du damit einverstanden bist oder nicht.
Du musst dich dann unverzüglich nach Kentniss arbeitslos melden und dein Chef könnte, da es dann auffällt, eine nette Strafe bekommen. Die Elternzeit steht dir natürlich trotzdem zu.