In Antwort auf gowri_11876193
...
???
Ich versteh die Antworten weiter unten nicht.
Warum soll man denn nicht 2 Jobs gleichzeitig haben dürfen??
Wenn die sich zeitlich nicht überschneiden, sprich du deine Arbeitsleistung erbringen kannst - wer sollte das denn verbieten? Das Gesetz dazu hätte ich gerne gesehen...
Die Zustimmung deines aktuellen AG wirst du je nach Arbeitsvertrag aber brauchen.
Ich hatte selbst schon zwei Arbeitsverträge parallel laufen - allerdings war die Sachlage etwas anders, ich war in Elternzeit und habe bei einem anderen AG angefangen.
Ich musste damals - wie ja auch schon beschrieben - eine zweite Steuerkarte holen, die hat dann IMMER die Klasse 6 mit höheren Abgeben drauf.
Bevor du dich deswegen dagegen entscheidest, erkundige dich aber mal beim Finanzamt noch genauer, denn im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches am Jahresende müsstet du das "zuviel" an Steuern auch wieder zurück bekommen (wie z.B. bei 3/5 auch). Es sei denn es gäbe Sonderregelungen für ne zweite Lohnsteuerkarte. Das lässt sich aber erfragen.
Tiri
Naja
es steht oft im Arbeitsvertrag drin das man nur mit Genehmigung des AG einen Nebenjob ausüben darf. Und wenn der AG die nicht erteilt darfst du das nicht. Wenn du in Elternzeit warst hast du ja eh kein Geld vom alten AG bekommen und warst auch nicht über diesen versichert.
Aufs ganze Jahr gesehen ist es steuerlich wurst ob sich die 2 Job überschneiden oder du das Geld in 1 Monat verdient hast. Unterm strich zahlst du für summe X eben Summe Y als Steuer, egal wann in dem Jahr du Summe X erwirtschaftet hast. Nur eben für die monatliche Lohnsteuerberechnung kommt es eben drauf an wann und wie viel im Monat erwirtschaftet wurde.
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