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Forum / Mein Baby

Arbeitsrecht -wer kennt sich aus?

Letzte Nachricht: 2. Februar 2016 um 12:58
L
leone_12854204
01.02.16 um 9:46

Wenn mein Arbeitsverhältnis bis zum 31.5 besteht.. ich den Rest Mai Urlaub habe (Elternzeit bis mitte Mai). Könnte/Dürfte ich dann ab mitte Mai schon eine neue Stelle antreten? Also Quasi im Urlaub meines (noch) Arbeitgebers? Vielen Dank

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K
katina_12358489
01.02.16 um 10:16

Nein
Das geht nicht (aus versichrrungsgründen) und auch Steuergründen etc. Im Internet findest du sicher auch was dazu!

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T
tahnee_12856948
01.02.16 um 11:31

Nein.
Das geht nicht.

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A
an0N_1276586899z
01.02.16 um 11:41

Prinzipiell schon
Dürfen tust du das - allerdings nur mit Steuerklasse 6 (mit zweiter Steuerkarte) und EIGENTLICH auch nur mit Genehmigung deines AG, weil du dort noch versichert und auch während des Urlaubes angestellt bist. Eigentlich deshalb, weil du ja eh aufhörst. Als Freelancer sieht die Sache wieder anders aus, da arbeitest du ja auf eigene Rechnung.

Mit deiner ersten Steuerkarte mit deiner aktuellen Steuerklasse kannst du nicht parallel zwei Jobs ausüben, auch nicht für zwei Wochen. Und dein jetziger AG meldet dich tatsächlich erst zum 31.05 ab, du bist bis dahin über ihn versichert (Berufsgenossenschaft plus Sozialversicherung) und erhältst auch im Urlaub dein Gehalt, wo du Steuern drauf zahlst.

Und mit Steuerklasse 6 zu arbeiten lohnt sich NICHT. Die Lohnsteuerabzüge sind gigantisch und die höchsten, die von der Klassifizierung (1 bis 6) vorgesehen sind.

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F
fareed_11961031
01.02.16 um 12:53

Nein das geht nicht
du bist ja bis 31.5 dort noch beschäftigt

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L
leone_12854204
01.02.16 um 13:19

Hmm ok
dann werd ich eher kündigen. Und mir meinen Rest Urlaub (hoffentlich) auszahlen lassen. vielen Dank

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

G
gowri_11876193
01.02.16 um 22:27

...
???
Ich versteh die Antworten weiter unten nicht.
Warum soll man denn nicht 2 Jobs gleichzeitig haben dürfen??
Wenn die sich zeitlich nicht überschneiden, sprich du deine Arbeitsleistung erbringen kannst - wer sollte das denn verbieten? Das Gesetz dazu hätte ich gerne gesehen...
Die Zustimmung deines aktuellen AG wirst du je nach Arbeitsvertrag aber brauchen.
Ich hatte selbst schon zwei Arbeitsverträge parallel laufen - allerdings war die Sachlage etwas anders, ich war in Elternzeit und habe bei einem anderen AG angefangen.
Ich musste damals - wie ja auch schon beschrieben - eine zweite Steuerkarte holen, die hat dann IMMER die Klasse 6 mit höheren Abgeben drauf.
Bevor du dich deswegen dagegen entscheidest, erkundige dich aber mal beim Finanzamt noch genauer, denn im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches am Jahresende müsstet du das "zuviel" an Steuern auch wieder zurück bekommen (wie z.B. bei 3/5 auch). Es sei denn es gäbe Sonderregelungen für ne zweite Lohnsteuerkarte. Das lässt sich aber erfragen.

Tiri

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K
katina_12358489
02.02.16 um 7:59
In Antwort auf gowri_11876193

...
???
Ich versteh die Antworten weiter unten nicht.
Warum soll man denn nicht 2 Jobs gleichzeitig haben dürfen??
Wenn die sich zeitlich nicht überschneiden, sprich du deine Arbeitsleistung erbringen kannst - wer sollte das denn verbieten? Das Gesetz dazu hätte ich gerne gesehen...
Die Zustimmung deines aktuellen AG wirst du je nach Arbeitsvertrag aber brauchen.
Ich hatte selbst schon zwei Arbeitsverträge parallel laufen - allerdings war die Sachlage etwas anders, ich war in Elternzeit und habe bei einem anderen AG angefangen.
Ich musste damals - wie ja auch schon beschrieben - eine zweite Steuerkarte holen, die hat dann IMMER die Klasse 6 mit höheren Abgeben drauf.
Bevor du dich deswegen dagegen entscheidest, erkundige dich aber mal beim Finanzamt noch genauer, denn im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches am Jahresende müsstet du das "zuviel" an Steuern auch wieder zurück bekommen (wie z.B. bei 3/5 auch). Es sei denn es gäbe Sonderregelungen für ne zweite Lohnsteuerkarte. Das lässt sich aber erfragen.

Tiri

Unterschied zu dir
Du warst in Elternteil (da darf man einen "Zweitjob" haben) gegen einen 450 Euro Job spricht ja auch nichts nur eine zweite Feststellung ist nicht so einfach

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G
guto_13022628
02.02.16 um 8:44

Es kann halt sein
Dass du dann auf Lohnsteuerklasse 6 arbeitest.
Sprech doch mit deinem Arbeitgeber, ob er dich früher aus dem Vertrag entlässt.
LG

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
02.02.16 um 9:01
In Antwort auf guto_13022628

Es kann halt sein
Dass du dann auf Lohnsteuerklasse 6 arbeitest.
Sprech doch mit deinem Arbeitgeber, ob er dich früher aus dem Vertrag entlässt.
LG

.
Ich denke auch, es wäre am geschicktesten, früher beim alten AG auszuscheiden und resturlaub auszahlen zu lassen, sofern der AG dem zustimmt.

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L
lauria_988376
02.02.16 um 12:58
In Antwort auf gowri_11876193

...
???
Ich versteh die Antworten weiter unten nicht.
Warum soll man denn nicht 2 Jobs gleichzeitig haben dürfen??
Wenn die sich zeitlich nicht überschneiden, sprich du deine Arbeitsleistung erbringen kannst - wer sollte das denn verbieten? Das Gesetz dazu hätte ich gerne gesehen...
Die Zustimmung deines aktuellen AG wirst du je nach Arbeitsvertrag aber brauchen.
Ich hatte selbst schon zwei Arbeitsverträge parallel laufen - allerdings war die Sachlage etwas anders, ich war in Elternzeit und habe bei einem anderen AG angefangen.
Ich musste damals - wie ja auch schon beschrieben - eine zweite Steuerkarte holen, die hat dann IMMER die Klasse 6 mit höheren Abgeben drauf.
Bevor du dich deswegen dagegen entscheidest, erkundige dich aber mal beim Finanzamt noch genauer, denn im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches am Jahresende müsstet du das "zuviel" an Steuern auch wieder zurück bekommen (wie z.B. bei 3/5 auch). Es sei denn es gäbe Sonderregelungen für ne zweite Lohnsteuerkarte. Das lässt sich aber erfragen.

Tiri

Naja
es steht oft im Arbeitsvertrag drin das man nur mit Genehmigung des AG einen Nebenjob ausüben darf. Und wenn der AG die nicht erteilt darfst du das nicht. Wenn du in Elternzeit warst hast du ja eh kein Geld vom alten AG bekommen und warst auch nicht über diesen versichert.

Aufs ganze Jahr gesehen ist es steuerlich wurst ob sich die 2 Job überschneiden oder du das Geld in 1 Monat verdient hast. Unterm strich zahlst du für summe X eben Summe Y als Steuer, egal wann in dem Jahr du Summe X erwirtschaftet hast. Nur eben für die monatliche Lohnsteuerberechnung kommt es eben drauf an wann und wie viel im Monat erwirtschaftet wurde.

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