Beim ersten Kind ist mein....
....Arbeitsvertrag auch ausgelaufen gewesen während der Elternzeit und ich weiß noch das ich "arbeitslos in Elternzeit" beim Arbeitsamt gemeldet war und ich habe meine Krankenversicherung nicht selbst bezahlt. Elterngeld habe ich bezogen ein Jahr lang. Danach hätte das Gehalt meines Partners reichen müssen da dieses ja auf eventuelle andere Leistungen (Hartz4) die man sonst beantragen könnte angerechnet wird.
Übrigens wurde ich nach der Elternzeit direkt wieder eingestellt weil meine Schwangerschaftsvertretung auch schwanger wurde, dann allerdings unbefristet.
LG