elle_12731426 NIX! Außer Du kannst dem Arbeitsamt nachweisen, dass Dein Kind betreut wird. Dann bekommst Du für die betreuten Stunden Arbeitslosengeld! Ist bei mir genauso!
batya_12886445 :!!!: DAs glaub ich nicht :!!!: Ich muss doch ganz normal noch 1 Jahr ALG bekommen wie jeder andere auch! Würde ja dann im 3ten JAhr wieder arbeiten gehen!! Weiss sonst jemand noch was??
batya_12886445 Aha, nur mal noch so zu meiner Geschichte, ich war immer Vollzeit arbeiten,hab noch nie was vom Staat wollen. Wäre nur das eine Jahr,,,,,,,, :-(
elle_12731426 batya_12886445Zur Verfügung stehen das mußt Du schriftlich belegen und das Arbeitsamt kontrolliert wer als betreuende Person eingetragen ist und ob das ok ist! *steinigel die auch keinen Betreuungsplatz bekommt für ihre Tochter und deshalb ohne was da stehen wird
batya_12886445 In meinem Beruf arbeitet man auch Sa. und So., da ist mein Mann zuhause,Mo. und Mi. hätte ich "theoretisch" auch jemanden, von daher seh ich da kein Problem...... Ausserdem ist meine Schwägerin ab Jan. zuhause in Elternzeit, von daher seh ich dann kein problem....