Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus
Ich habe folgendes Problem. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und wir etwa 5Monate nach der Geburt auslaufen.
Ich vermute, dass mir die Firma keinen neuen Vertrag anbieten wird.
Elternzeit/Elterngeld werde ich 12 Monate beziehen/nehmen.
Doch wie geht es dann weiter? Theoretisch müsste ich Arbeitslosengeld bekommen. Doch wie lang?
Arbeitslos gelte ich ab dem Zeitpunkt, wo der Vertrag ausläuft. Arbeitslosengeld werde ich jedoch nicht ab dann bekommen, weil ich Elterngeld beziehe. Erhalte ich dann Arbeitslosengeld im Anschluss an das Elterngeld? Wenn ja, für wie lang?
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiter helfen.
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Ich habe folgendes Problem. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und wir etwa 5Monate nach der Geburt auslaufen.
Ich vermute, dass mir die Firma keinen neuen Vertrag anbieten wird.
Elternzeit/Elterngeld werde ich 12 Monate beziehen/nehmen.
Doch wie geht es dann weiter? Theoretisch müsste ich Arbeitslosengeld bekommen. Doch wie lang?
Arbeitslos gelte ich ab dem Zeitpunkt, wo der Vertrag ausläuft. Arbeitslosengeld werde ich jedoch nicht ab dann bekommen, weil ich Elterngeld beziehe. Erhalte ich dann Arbeitslosengeld im Anschluss an das Elterngeld? Wenn ja, für wie lang?
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Wenn du es beantragst, erhältst du Arbeitslosengeld ab dem Zeitpunkt, an dem du kein Elterngeld mehr bekommst. ALG 1 ist immer für 12 Monate.
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Ich denke Du solltest Dich 3 Monate vor Elterngeldende arbeitssuchende melden, dann bekommst Du nach den 12 Monaten ALG 1. Vorsicht: Du musst dafür nachweisen, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag betreut ist, und wenn Du planst, z.B. nur 50% zu arbeiten, bekommst Du auch nur 50% des erwarteten ALG 1.
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Wenn Du beides ankreuzt, vollzeit und teilzeit, ist es ja auch wieder OK für die Arbeitsagentur, es bleibt Dir ja frei, Dich bevorzugt auf Teilzeitstellen zu bewerben.
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Ich musste nach meiner Elternzeit 3 Monate überbrücken, bevor ich an einer neuen Schule nach den Sommerferien einen Vertrag bekommen habe und ich hab den Teufel getan und beim Arbeitsamt angegeben, dass ich nur Teilzeit arbeiten möchte!
Ich war zwischenzeitlich immer mal wieder zur Überbrückung abhängig von ALG 1; immer nur wenige Wochen bis zu 3 Monaten, aber ich habe noch NIE eine Stelle durch die Vermittlung der Agentur für Arbeit bekommen...
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Bei mir war es damals auch so... Ich habe mich 3 monate vor Ende der Elternzeit arbeitslos gemeldet... Hatte aber zu der Zeit schon die Zusage meinem Job wieder antreten zu können im gleichen Unternehmen aber halt erst 1 Monat später deshalb musste ich einen Monat ja überbrücken zwecks Krankenversicherung und so... Und das Geld dazu war natürlich auch willkommen ^^ aber wie oben schon angermerkt muss eine Betreuung für das Kind vorhanden sein damit man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht allerdings hat danach bei mir niemand gefragt... Glaube denen war das damals egal weil ich ja ein Monat später wieder ein Job hatte
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Schon mal vielen Dank für die vielen informativen Antwort.
Als zusätzliche Information:
Wir haben schon zwei Kinder und ich habe deshalb auch nur eine 75% Stelle. Inwieweit ich die 75% beibehalten werde hängt stark von den Rahmenbedingungen meiner zukünftigen Arbeitsstelle ab. Kann ich dem Amt also vorab gar nicht vorher mitteilen.
Wie es mit dem Betreuungsplatz ausschaut muss ich mal sehen. Meine Kinder sind in einer Einrichtung, wo Geschwister bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden. Jedoch weiß ich nicht, wie es ausschaut, Wenn ich arbeitslos bin.
Ich werde natürlich bemüht sein eigenständig einen neuen Job zu finden, aber mit drei Kindern wird es nicht einfach.
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Da würde ich bei Eurer Kitavergabestelle aber ordentlich Druck machen, erwähnen dass Du einen Rechtsanspruch ab 1 Jahr hast, und andeuten dass Du für etwaige Entgeltausfälle (ALG1) entschädigt werden möchtest. Für Eltern im Arbeitsverhältnis gibt es bereits entsprechende Urteile, da müsste es bei ALG1 eigentlich analog gelten. Und am besten jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung abschließen und alle Bemühungen zur Kitasuche genau protokollieren. Viel Erfolg!
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Irgendjemand schrieb, dass man 24 Monate beschäftigt sein müsste um ALG 1 berechtigt zu sein.
Bisher habe ich immer nur etwas von 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate gelesen.
Vielleicht weiß da jemand mehr.
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Bei mir war es damals auch so... Ich habe mich 3 monate vor Ende der Elternzeit arbeitslos gemeldet... Hatte aber zu der Zeit schon die Zusage meinem Job wieder antreten zu können im gleichen Unternehmen aber halt erst 1 Monat später deshalb musste ich einen Monat ja überbrücken zwecks Krankenversicherung und so... Und das Geld dazu war natürlich auch willkommen ^^ aber wie oben schon angermerkt muss eine Betreuung für das Kind vorhanden sein damit man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht allerdings hat danach bei mir niemand gefragt... Glaube denen war das damals egal weil ich ja ein Monat später wieder ein Job hatte
War bei mir auch so. Zur Geburt lief der Arbeitsvertrag aus und ich war 12 Monate in EZ ich hatte mir auch selbständig schon eine Arbeit gesucht und musste einen Monat überbrücken. Gsd nicht mehr...
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Ich habe mal eine Frage dazwischen. Wie ist es denn mit den Krankenkassenbeiträgen? Wenn das Elterngeld nicht so hoch ist (Durch Teilzeit oder was auch immer) und dann auch noch die Beiträge selbst zahlen? Oder wie läuft das dann?
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Ich habe mal eine Frage dazwischen. Wie ist es denn mit den Krankenkassenbeiträgen? Wenn das Elterngeld nicht so hoch ist (Durch Teilzeit oder was auch immer) und dann auch noch die Beiträge selbst zahlen? Oder wie läuft das dann?
Sie meinte weiter oben, dass während Elterngeldbezug keine Krankenkassenbeiträge geleistet werden müssen.
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Sie meinte weiter oben, dass während Elterngeldbezug keine Krankenkassenbeiträge geleistet werden müssen.
Ja solange man angestellt ist. Aber wenn der Vertrag ausgelaufen ist doch nicht.
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Ja solange man angestellt ist. Aber wenn der Vertrag ausgelaufen ist doch nicht.
Also das wird weiterhin gemacht sonst wäre man doch nicht versichert . Ich war während der EZ ohne Arbeitsvertrag und da gab's nie irgendwelche Beanstandungen und mein Kind war von Anfang an mit mir versichert...
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Wie Ur.laubs.an.spr.uch in der EZ??? Ich weiß nur, dass z.b. im Be.schäftig.ungs.verbot der Urlaub stehen bleibt... wenn ich nach der E.Z zurückkehre, habe ich dann in mei.n.em Fall noch 20 Tage zusätzlich... aber in der EZ? Interessant... beim letzten AG ließ ich mir meine U.rla.ubsta.ge aus dem Be.sch.äfti.gungs.ver.bot auszahlen, da ja mein Vertrag dann auslief. Diesmal mache ich das nicht, da unbefristete Stelle...
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Also das wird weiterhin gemacht sonst wäre man doch nicht versichert . Ich war während der EZ ohne Arbeitsvertrag und da gab's nie irgendwelche Beanstandungen und mein Kind war von Anfang an mit mir versichert...
Ich habe es gerade gegoogelt. Du hast recht. In der Ez ist man Beitragsfrei egal ob Arbeitsverhältnis oder nicht. Ich könnte gerade echt ausflippen. Ich musste schön in meiner Ez damals jeden Monat den Mindestbeitrag bezahlen. Wurde mir so von meiner Krankenkasse mitgeteilt inklusive Rechnungen die ich bekam. Als ich dort anrief und nachfragte wie ich das mit 300 Euro Elterngeld zahlen soll und dann noch mich und das Baby versorgen soll hieß es nur: das ist normal so. Nein normal ist das nicht sondern Betrug!!!!! Blöd das mir das jetzt erst auffällt
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Aha! Das ist interessant! Wusste ich gar nicht!
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Ich habe es gerade gegoogelt. Du hast recht. In der Ez ist man Beitragsfrei egal ob Arbeitsverhältnis oder nicht. Ich könnte gerade echt ausflippen. Ich musste schön in meiner Ez damals jeden Monat den Mindestbeitrag bezahlen. Wurde mir so von meiner Krankenkasse mitgeteilt inklusive Rechnungen die ich bekam. Als ich dort anrief und nachfragte wie ich das mit 300 Euro Elterngeld zahlen soll und dann noch mich und das Baby versorgen soll hieß es nur: das ist normal so. Nein normal ist das nicht sondern Betrug!!!!! Blöd das mir das jetzt erst auffällt
Na da würde ich mich nachträglich aber nun noch wehren! Das ist ja absolut dreist
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Gut, ich muss sagen, würde ich auch nicht... ausser der A.G will mich vielleicht mal ungalant loswerden dann würde ich das gerade neuerworbene Wissen nutzen *hust*
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Haben die dir das von selbst so gesagt? Dann würde ich ansparen für Krankheiten.... meiner war in den ersten 1,5 Jahren Krippe ständig krank... erfahrungsgemäß würde ich dazu tendieren und raten...
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Uuuh das wird teuer... sapperlot... kapitaler Fehler dieses Mannes ...
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Uuuh das wird teuer... sapperlot... kapitaler Fehler dieses Mannes ...
Was heißt kapitaler Fehler? Er ist doch erst seit kurzem Chef, den Arbeitsvertrag hat er ja damals nicht ausgestellt, er ist quasi vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
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Sorry aber was genau heißt denn kürzen? Und seit wann erwirbt man während der EZ Urlaubsanspruch?
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Was heißt kapitaler Fehler? Er ist doch erst seit kurzem Chef, den Arbeitsvertrag hat er ja damals nicht ausgestellt, er ist quasi vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Das war der alte ! Chef...
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Das war der alte ! Chef...
Ich dachte auch bei ihrer alten Arbeitsstelle hätte der Chef gewechselt?
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Ich habe folgendes Problem. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und wir etwa 5Monate nach der Geburt auslaufen.
Ich vermute, dass mir die Firma keinen neuen Vertrag anbieten wird.
Elternzeit/Elterngeld werde ich 12 Monate beziehen/nehmen.
Doch wie geht es dann weiter? Theoretisch müsste ich Arbeitslosengeld bekommen. Doch wie lang?
Arbeitslos gelte ich ab dem Zeitpunkt, wo der Vertrag ausläuft. Arbeitslosengeld werde ich jedoch nicht ab dann bekommen, weil ich Elterngeld beziehe. Erhalte ich dann Arbeitslosengeld im Anschluss an das Elterngeld? Wenn ja, für wie lang?
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Wie wäre es, wenn du mal mit dem Arbeitgeber sprichst? Dann weiß frau nämlich schon mal, ob sie überhaupt ein Problem hat. Ansonsten wird für dich gesorgt, die Zeit der Weimarer Republik mit Horden von Arbeitslosen in Fetzen sind vorbei.
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Ich schätze auch hier hättest Du gute Karten, Dich trotzdem auszahlen zu lassen ( Du hättest ja keine Wahl), und das würde ich auch anwaltlich in Angriff nehmen. Wenn Du Pech hast kriegt das Arbeitsamt das spitz, und geht von 20 Tagen hypothetischem Auszahlungsanspruch aus und verweigert für diese Zeit Arbeitslosengeld.
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