Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute den ganzen Abend gesucht und zwar auch einiges gefunden, aber doch immer mit verschieden Antworten und nun hoffe ich, Ihr könnt mir helfen.
Mein Mann und ich wünschen uns noch ein Kind und ich bin aktuell einen einen Teilzeitjob (25h/W) bei einem Pflegedienst tätig, aber erst ca. 9 Monate. Falls ich Schwanger werden würde, gibt es normal direkt ein Beschäftigungsverbot (BV) und ich sollte mein Gehalt weiter bekommen, bis zum Mutterschutz.
Jetzt zu meiner Frage, wird das Gehalt wärend meines BV für das Elterngeld herangezogen oder die 12 Monate davor? Da ich erst 9 Monate in meinem Beruf tätig bin und davor weniger verdient habe, wäre es natürlich gut, wenn das gehalt wärend des BV angerechnet wird.
Was ist nun richtig?
12 Monate vor BV wird berechnet?
12 Monate inkl. BV (Gehlat)?
Danke schon mal für eure Hilfe und Antwort.