Schönen guten Morgen :-)
bitte um Feedback zu folgender Situation:
Habe im Juli 2012 meinen Sohn bekommen und bin auch seit Ende Juli 2012 nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen. Während der Schwangerschaft waren wir ständig getrennt und wieder zusammen.
Er hat keinen Cent für die Erstausstattung bezahlt und auch nicht mal ein Kuscheltier zur Geburt.
Er zahlt den Kindesunterhalt an das Jugendamt, da es in der Vergangenheit Probleme gab.
Ich bekomme 408 Elterngeld im Monat ( Arbeitsvertrag lief im Mutterschutz aus ).
Da ich ein Baugrundstück von 446 abbezahle, wohne ich bei meinen Eltern.
Ich habe durch das Jugendamt erfahren, dass mir 594 Betreuungsunterhalt zustehen. Der Kindsvater hat direkt gesagt, dass er es nicht zulässt, das ich es mir mit seinem Geld zuhause gemütlich mache und wir uns auf jeden Fall vor Gericht wieder sehen.
Er muss ja 700 Miete zahlen, GEZ/Telefon/Internet, Lebensversicherung, Privatversicherung etc. Da würde ja für ihn garnichts bleiben.
Gestern war ich nun auf dem Amtsgericht und habe ein Formular für Prozesskostenhilfe und einen Beratungshilfeschein bekommen.
Meine Frage ist nun, wie stehen denn meine Chancen diesen Prozess zu gewinnnen? Kann es eventuell sein, dass das Gericht sagt, der Kindsvater muss auch meine Kosten tragen? Werden sonstige Kosten auf mich zukommen oder ist alles gedeckt mit dem Beratungshilfeschein und der Prozesskostenhilfe?
Vielen Dank im voraus.