Eine noch interessante Frage:
Hattest du das Elterngeld auch für 2Jahre?
Dann hast du nämlich Anspruch auf dasselbe Elterngeld wie beim 1. Kind, da die Elterngeldmonate nicht mitgerechnet werden bei der Berechnung des Elterngeldes, wenn du weißt, was ich meine! :FOU:
Ach ja zu deiner Frage: Für deinen Soh mußt du nicht verlängern da du dann ja schon im Muschu bist, aber die Schwangerschaft beim Arbeitgeber und Krankenkasse anzeigen ( ich würde aber noch ein paar Wochen warten, bis du aus der unsicheren Zeit bist).
Nach der Geburt des 2. Kindes beantragst du ganz normal Elternzeit für das 2. Kind.
Alles Gute!