Zuerst einmal
schreibt ihn automatisch das zuständige Jugendamt nach der Geburt des Kindes an - heisst sofern sie deinen Kumpel als möglichen Vater angegeben hat. Diese informieren ihn also über die Geburt des Kindes und er erhält die Aufforderung zur Unterschrift der Vaterschaftsurkunde und zur Berechnung des Kindesunterhalts mit den nötigen Unterlagen wie Gehaltsnachweis, Ausweis u.s.w. beim Jugendamt zu erscheinen.
Hat Dein Kumpel zweifel an der Vaterschaft geht er ganz normal zu diesem Termin und teilt dem Amt dies mit und soll dann natürlich auf keinen Fall diese Urkunde unterschreiben.
Das Jugendamt wird ihn dann über die weiteren Schritte auf klären.
Bei mir gab es damals keine Gerichtsverhandlung da ich nichts gegen einen Test hatte und wusste von wem mein Kind ist. Bei einem normalen Hausarzt wurde ein Termin zur Blutabnahme gemacht und dieser hat dann auch alles andere zwecks Labor geregelt.
Das Ergebniss wurde vom Labor ans Jugendamt und an die jeweiligen Elternteile geschickt.
Danach läuft alles ganz normal Unterhaltsberechnung u.s.w.
Wenn Dein Kumpel regelmässig Unterhalt zahlt ist das Recht auf seiner Seite und sie darf ihn den Kontakt mit dem Kind nicht verwehren. Notfalls gibt es eine Gerichtsverhandlung wenn sie sich auf privatem Weg weigert und keine friedliche Regelung möglich ist.