Am Besten
du gehst schon 1-2 Monate vor der Arbeitslosigkeit zum Amt, ist ja auch immer ne Menge Papierkram zu erledigen.
-ja du hast auf alle Fälle Anspruch auf ALG 1
-67%vom Brutto
-das Alg berechnet sich nach dem Gehalt, was du bekommen hast
-nein, du bekommst keine Probleme. Du kannst js nichts für deine Kündigung. Wenn man selbst kündigt, dann bekommt man eine Sperre, ich glaub von 3 Monaten.
Lg Sandra