Also
ich arbeite in einer Apotheke oder habe gearbeitet, besser gesagt.
die gesetzeslage ist folgende, selbst für uns!
nehmen wir an, ein Patient kommt mit akutem allergischem "Schock" in die Apotheke. ...
Ursache: bienenstich.... und er hat sein EIGENES Notfallmedikament, eine Antihistaminlösung dabei, was durchaus üblich ist, sofern man weiß dass man allergisch auf Bienen reagiert,
dürfen wir nur die Flasche öffnen.
in den mund geben, muss der Patient sich die medizin selber!
wir dürfen Tabletten aus dem blister ausdrücken aber NICHT eingeben.
wir dürften, streng genommen, auch keine zecke entfernen, obwohl die Leute qls erstes zu uns kommen.
die Gruppenleiterin darf es nicht. ganz gleich welche medizin. globuli oder nicht... ist egal. sie darf es nicht!