Ich hab das so gemacht
also der vater meiner Tochter (4J.) hat sich auch länger nicht blicken lassen- fast 2 Jahre.
Die Kleine kennt ihn bis heute nicht mehr. Er will jetzt auch wieder umgang mit ihr haben. Ich habe eine Umgangsvereinbarung aufgesetzt die ich und der Kindsvater unterzeichnen müssen. Unter wird dort eine Eingewöhnungszeit von 3 Monaten vereinbart.
In dieser zeit kann er seine Tochter unter meiner Aufsicht sehen und sich mit ihr beschäftigen. Nach dieser Eingewöhnungszeit wird der Umgang natürlich erweitert. Meine Tochter muss erst mal ihn kennen lernen und ihm vertrauen bevor ich sie mit ihm allein los schicke. Vorraussetzung ist natürlich das der Umgang in der Zwischenzeit regelmäßig statt findet, was bei uns schon oft nicht der Fall war.
Mit dem Jugendamt hatte ich damit auch schon öfters zu tun. Du brauchst da keine Angst haben. Ich hab mich da auch einschüchtern lassen. Und das Ende vom Lied war das mein Kind noch nicht soweit war um allein mit ihm zu sein und ich sie auch nicht dazu überreden konnte mit ihm zu gehen (nur mit Mama).
Das Jugendamt kann dir gar nichts- es sei denn du verwehrst ihm komplett dem Umgang mit deinem kind, aber das tust du ja nicht.
Wenn es vor Gericht kommt, zählt natürlich auch wie er sich vorher um das Kind gekümmert hat und wenn vorher überhaupt kein Kontakt bestand, wird dir da das Gericht denke ich auch bei stehen. dein Kind ist ja auch noch sehr klein und da dauert die Eingewöhnungszeit ja auch ziemlich lange.
LG Stephie