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Forum / Mein Baby

Darf man das?

Letzte Nachricht: 3. Mai 2016 um 22:47
A
an0N_1189688999z
03.05.16 um 14:20

Eine Freundin fragte mich gerade ob wir am Donnerstag mit einem Bauchladen auf eine große Wiese (wo sich viele Grüppchen Menschen treffen und grillen wollen) gehen und Klopfer, Feigling und co. für das doppelte verkaufen wollen. Find die Idee nicht schlecht aber...

Darf man das?

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A
azad_12059472
03.05.16 um 14:27

Wenn ihr euch als JGA verkleidet
Selbst wenn es nicht legal oft wird wohl niemand was sagen. Denke aber nicht das es offiziell erlaubt ist...

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M
maleah_12117060
03.05.16 um 14:32

Ohne
Gewerbeschein ganz sicher nicht. Hat man's so nötig?

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F
fiona_12890136
03.05.16 um 14:55

Das darf man definitiv nicht..
man darf ja auch nicht neue Kleidung kaufen und sie dann für mehr verkaufen als man selbst bezahlt hat.. Zu Recht wie ich finde!

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A
an0N_1189688999z
03.05.16 um 15:04
In Antwort auf maleah_12117060

Ohne
Gewerbeschein ganz sicher nicht. Hat man's so nötig?

Was hat das mit nötig zu tun?
Wir würdend aus Spaß machen und finanzieren so vielleicht einen schönen abend in einer Bar. War eben so ein Einfall von ihr. Man muss wirklich nicht alles überbewerten.

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A
an0N_1189688999z
03.05.16 um 15:05
In Antwort auf azad_12059472

Wenn ihr euch als JGA verkleidet
Selbst wenn es nicht legal oft wird wohl niemand was sagen. Denke aber nicht das es offiziell erlaubt ist...

Ja
So in der Art dachte ich mir das auch

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W
winnie_12316291
03.05.16 um 15:09
In Antwort auf fiona_12890136

Das darf man definitiv nicht..
man darf ja auch nicht neue Kleidung kaufen und sie dann für mehr verkaufen als man selbst bezahlt hat.. Zu Recht wie ich finde!

Ist das
rechtlich wirklich verboten?

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A
azad_12059472
03.05.16 um 15:13
In Antwort auf an0N_1189688999z

Ja
So in der Art dachte ich mir das auch

Wir haben das mal als JGA bei einer Freundin gemacht
Und mächtig viel Asche gemacht - die Leute kaufen echt alles.

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F
fareed_11961031
03.05.16 um 15:22

Nein ohne gewerbeschein
ist das verboten

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J
jesusa_12238555
03.05.16 um 15:40

Einmalig
als Junggesellenabschied schon. Wenn ihr das regelmäßig machen wollt, braucht ihr eine Reisegewerbekarte. Ein normaler Gewerbeschein reicht nicht, da ihr draußen verkauft und nicht in einem Geschäftslokal.

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A
an0N_1189688999z
03.05.16 um 16:09
In Antwort auf jesusa_12238555

Einmalig
als Junggesellenabschied schon. Wenn ihr das regelmäßig machen wollt, braucht ihr eine Reisegewerbekarte. Ein normaler Gewerbeschein reicht nicht, da ihr draußen verkauft und nicht in einem Geschäftslokal.

Wir wollen
Das - wenn überhaupt - nur einmalig machen

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J
jesusa_12238555
03.05.16 um 18:50
In Antwort auf an0N_1189688999z

Wir wollen
Das - wenn überhaupt - nur einmalig machen

Dann
ist es auch kein Gewerbe. Um Alkohol zu verkaufen bräuchtet ihr eigentlich eine Gestattung (einmaligeSchankerlaubnis), aber wie die anderen schon schrieben: bei nem jga sagt keiner was.

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L
letha_12245895
03.05.16 um 22:47


also ich sehe das auch nicht soo eng. Es ist ja niemand verpflichtet das Zeug zu kaufen und wenn dann ist es für den "guten Zweck" (euren Abend
Notfalls verkauft ihr das wirklich als Jungengesellabschied (falls jemand euch krumm kommt)
Zu den Preisen: Man kann aj schauen wie gut es sich verkaufen lässt udn die Preise spontan runterschrauben. Ich meine ihr könnt auch 5 pro Feigling verlangen,aber dann wedet ihr ohne Erfolg rumlaufen. Denke so 1-2 sind angemessen und für ein Bier auch so 1,50 / Energydrink 2-2,50
Habe heute gesehen,dass Capri Sonne für 1,70 im Kiosk verkauft wurden -eine Packung (10erPack kostet bei uns 2,30 im Supermarkt) Das fande ich wirklich dreist ^^ dann würde ja ein ganzes Paket mit 10 Stück 17 kosten

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