Hier steht es doch
ganz klar..
Können Betreuungsgeld und Elterngeld parallel bezogen werden?
Nein. Im Regelfall schließt das Betreuungsgeld nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an. Die Bezugszeit von Elterngeld und Betreuungsgeld kann nur nacheinander und nicht zeitlich parallel erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn auf die Partnermonate verzichtet wurde.
Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes. Solange noch ein theoretischer Anspruch auf Elterngeld (zum Beispiel der Partnermonate) besteht, ist ein vorzeitiger Bezug von Betreuungsgeld nicht möglich.
:!!!: Entscheiden sich die Eltern für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag Elterngeld halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden. :!!!:
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