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Die Sache mit dem Rechtsanspruch auf Kitaplatz...

Letzte Nachricht: 10. April 2017 um 11:38
waldmeisterin1
waldmeisterin1
09.04.17 um 22:16

Es geht zum Glück nicht um mich, sondern ein befreundetes Paar in Westdeutschland (NRW). Sie sind 2016 bei der Vergabe um einen Vollzeit-Kitaplatz leer ausgegangen und wurde auf eine Tagesmutter verwiesen. An sich kein Problem, doch die Tagesmutter bietet nur 4 Tage / Woche Betreuung an. Im Krankheitsfall der Tagesmutter git es keine Ausweichmöglichkeit. Jetzt müssen die Eltern notgedrungen ihre Stundenzahl reduzieren, haben somit einen Einkommensverlust. Auch für das kommende Kitajahr sieht es nicht gut aus mit einem 5-Tage-Platz.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben die beiden? In den Gesetzestexten fand ich einerseits das Recht auf frühkindliche Förderung und Betreuung ab 1 Jahr, jedoch ohne Verweis auf 5 Tage / Woche. Andererseits fand ich Informationen, dass der Betreuungsumfang dem Bedarf angepasst sein muss.

Wer kennt sich aus und kann noch heiße Quellen beisteuern, oder einschätzen, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten? Wie gesagt 5-Tagesplätze gibt es theoretisch schon in der Stadt.

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M
morag_12672222
09.04.17 um 23:43

Ich kann in so einem Fall juniko empfehlen. Das ist eine Agentur mit Anwälten, die den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz durchsetzt. Kostet einmalig ca. 30 Euro, dafür kümmern sie sich um sämtliche Formalitäten, treten dem Jugendamt und den Kitas auf die Füße. Mir konnten sie sowohl beim Krippen- als auch beim Kindergartenplatz helfen.
Du hast Recht, eigentlich steht den Familien ein bedarfsgerechter Platz zu, so dass auch schon der Platz bei der Tagesmutter hätte angefochten werden können.

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G
gowri_11876193
09.04.17 um 23:44

Hi du,

ich arbeite in einem bayerischen Jugendamt und vermittle Tagesmütter.
Meiner Einschätzung nach wird es nicht viel Sinn machen, einen Anwalt einzuschalten. In den bayerischen Gesetzen heisst es sinngemäss, es "soll" ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stehen. Das ist dann leider kein Muss - beinhaltet aber wohl eine Verpflichtung für die Wohnsitzgemeinden, eine Bedarfsplanung zu betreiben und Plätze in wahrscheinlich notwendiger Anzahl zu schaffen.
Wenn dies nicht schnell genug gelingt oder deine Freundin dummerweise eine der wenigen ist, die "durchgerutscht" sind, hat sie eher schlechte Karten, vermute ich.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in NRW ein "Muss" gibt, bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten. Bedarfsgerecht würde sich ja an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren - und das wäre dann uferlos und in der Praxis definitiv nicht machbar. Wenn ich überlege, wieviele Anfragen von Verkäuferinnen, Altenpflegerinnen etc ich bekomme - da müsste eine Kommune dann ja Plätze "rund um die Uhr" bereitstellen! Das wäre schlicht nicht finanzierbar.
Ich kenne die Gesetzeslage in NRW allerdings nicht im Einzelnen - im Zweifelsfall lieber nochmal nen Fachmann fragen...

Ist es denn so, dass sie ihre Wochenarbeitszeit tatsächlich reduzieren muss oder hätte sie auch die Möglichkeit, an den anderen 4 Tagen mehr zu arbeiten?

Wie alt ist das Kind denn? Ab dem 3. Geburtstag gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, da kann dann nicht mehr auf eine Tagesmutter verwiesen werden. Und auch für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ist die aktuelle Rechtsprechung für Bayern gerade "zwiegespalten". Manche Gerichte meinen, dass der Gesetzestext ein Wahlrecht für Eltern begründet (also Eltern müssen zwischen Kita und Tagesmutter wählen können), andere legen es so aus, dass die Kommune jeweils eine der beiden Möglichkeiten anbieten können muss. Das ist gerade unklar.

Und es lohnt sich auch mal nachzuforschen, ob es in NRW nicht auch die Pflicht der Jugendämter gibt, für Ersatzbetreuung zu sorgen. Hier in Bayern ist dies der Fall und es kostet die Kommunen ne Menge Geld, wenn sie es nicht tun.

Was ich deine Freundin auf jeden Fall raten würde: hartnäckig bleiben und bestimmt aber freundlich Druck ausüben. Wenn es tatsächlich Plätze in erreichbarer Entfernung gibt, die ihre benötigten Betreuungszeiten abdecken würden, macht es Sinn sich dort und auch im JA immer wieder zu melden und nachzuhaken, warum es nicht klappt mit einem Platz! Ggfs auch mal (vorsichtig) androhen, zu versuchen den Einkommensausfall einzuklagen, wenn es im neuen Kita-Jahr immer noch nicht klappt und vom AG konkret berechnen lassen, über welche Summe man da so spricht...

Viel Erfolg!!

Tiri

 

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
10.04.17 um 8:23

Beide Eltern haben zusätzlich noch einen nicht zu kurzen Pendelweg. Arbeit auf 4 Tage verteilen ist daher nicht machbar, Wochenendarbeit ebenso wenig. Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass das Jugendamt bei ihnen weniger Dringlichkeit sieht weil sie ja bereits eine TaMu haben, und dass eben keine Bedarfsprüfung nach Stundenzahl erfolgt ist. Allerdings musste jetzt die Arbeitszeit nach Elternteilzeit wieder aufgestockt werden. Das Kind ist 1,5. Als Herbstkind bei der Vergaberunde kurz nach dem Stichtag geboren, wo es einen Kitaplatz sicher gehabt hätte.

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
10.04.17 um 11:38

Das sage ich denen auch ständig, dass sie Stunk machen sollen. Plätze werden von der Stadt zentral vergeben, die einzelnen Kitas wählen nicht selbst aus.

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