Ich kann ja nachvollziehen
dass man sich ärgert, wenn man Geld für Leistungen zahlen muss, die man nicht in Anspruch nehmen kann.
Aber, ganz ehrlich, ich finde, Du hast hier eine ziemlich merkwürdige Anspruchshaltung.
Du hast mit der Telekom einen Vertrag geschlossen.
Und die Telekom hat diesen erfüllt und würde den (an der alten Anschrift, entsprechend den getroffenen Vertragsabsprachen) auch weiterhin erfüllen.
DU willst das aber nicht, DU hast hier mit Deinem Umzug selbst den Grund gesetzt, die von der Telekom angebotene Leistung nicht mehr (an der alten Wohnung) nutzen zu können.
Dafür kann doch die Telekom nichts.
Die hat Dich weder gezwungen, überhaupt einen Vertrag mit ihr abzuschließen, noch ist sie doch irgendwie dafür verantwortlich, dass Du umgezogen bist.
Sei froh, dass es inzwischen dieses Sonderkündigungsrecht gibt.
Bis zur Novellierung des TKG 2012 galt die Auffassung des BGH - und der hatte eindeutig Stellung bezogen, dass es in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Telekom-Kunden fällt, wenn er aus privaten Gründen umzieht, und deshalb Leistungen nicht mehr nutzen kann. Und die Verpflichtung ausgesprochen, dass der Kunde das vereinbarte Nutzungsentgelt für die Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen hat.
Da ist man jetzt mit lediglich drei Monaten doch noch wirklich gut bedient.