Hallo ihr,
ich bin neu hier und würde mich um hilfreiche antworten freuen!
ich habe folgendes Problem, Meine Tochter ist jetzt 1 Jahr alt und der biologische Vater hat sie nur drei mal in den ersten drei Monaten gesehen, wobei er eigentlich nur hier war um nach Geld zu fragen oder sich an mich ran zu machen. jetzt kommt er seit ein paar Wochen wieder an und will das Umgangsrecht. er legt es so aus, das er sie ein paar mal sieht um sie wieder kennen zu lernen und will sie dann am wochenende mitnehmen. ich bin absolut dagegen! Seine vergangenheit ist nicht grade die rosigste, gebe hier kurz eine kurzfassung desser. Gefängnis, drogenkonsum, Alkoholiker,(er beteuert heute das das nicht mehr so ist also das sich das geändert hat) desweiteren hat er 4 weitere Kinder wovon bis vor kurzen keines zuhause leben durfte.Der kleine 4 Jahre und die Tochter 14 Jahre sind bzw waren in einer Pflegefamilie die beiden großen Jungs im Heim. die tochter wurde oder ist immer noch in einer psychatrie untergebracht und zu den kleinen wurde Zeitweise kompletter Umgang wegen beeinflussung gegen die Pflegeeltern verboten. mitlerweile haben sie aber wieder welchen. die beiden jungs 15 und 19 durften mit der begründung das die oma der beiden dort einzieht wieder nach hause. Der vater meiner tochter ist auch wieder mit der mutter zusammen, wohnen aber auf Papier getrennt. Seine Ex Frau bzw neue frau hat ein weiteres Kind im Alter von 1 1/2 Jahren welches zuhause leben darf.
Jetzt meine frage: muss ich ihm umgang am wochenende übernacht nach einer Kennenlernphase gewähren und wieviel chancen vor gereicht habe ich das ihm der umgang übernacht oder allegemein nicht gewährt wird?