Mmmh,
gebrauchter Haarschmuck klingt jetzt erstmal nicht nach Riesengeldbetrag...
Ich kenn mich da rechtlich nicht aus, aber wenn dir da kein Vermögen durch die Lappen geht, würde ich mir an deiner Stelle ein Foto vom kaputten Teil mailen lassen und wenn es tatsächlich so ist, dann würd ich mit der Käuferin halbe-halbe machen.
Also, wenn ein Teil von vieren kaputt ist, dann den Gesamtkaufbetrag durch 8 teilen. Was kommt dabei raus? Lohnt sich das für den Käufer überhaupt, da eine Rücküberweisung zu erwarten?
Ich hatte selber auch mal zwei echt doofe Sachen, einmal mit einer Gitarre, einmal mit einer Mikrowelle, Beträge waren ca. 70 und 50 Euro. Ich hab beides eigentlich ausdrücklich nur per Abholung angeboten, Versand ausgeschlossen. Aber nein, die schlauen Käufer bestanden auf einen Versand und in beiden Fällen sind die Teile kaputt angekommen.
Tja, auch wenn der Versand versichert ist, musst du erstmal beweisen können, dass die Teile ursprünglich unbeschädigt waren. Beim Versandunternehmen war da nichts zu machen...
Der Käufer der Gitarre hat uns direkt eine negative und echt unverschämte Bewertung reingedrückt, von wegen Betrug, die Gitarre wäre vorher schon kaputt gewesen, da wäre irgendwas geklebt (kann ja sein, ich hab die Gitarre selber schon gebraucht gekauft, aber weder mir noch meinem Lehrer war irgendwas aufgefallen) und da wären Fingerabdrücke, die das beweisen blabla. Ich so, äh na klar sind da Fingerabdrücke, hab ja auch mal drauf gespielt :FOU: Zuerst hab ich ja noch versucht, einen Kompromiss zu finde, aber nachdem mir der Typ wieder blöd kam, hab ich echt gesagt, Ar***lecken, kriegst nichts zurück, selber schuld, weil das bei Selbstabholung nicht passiert wäre. Außerdem wäre ich ja schön blöd, bei betrügerischen Absichten Selbstabholung anzubieten :roll: Bei der anderen hingegen hab ich den kompletten Betrag zurück überwiesen, weil das Mädel nett war und mir leid tat (Studentin usw...)