Nunja, die Zurückstellung geht nur durch, wenn es wirklich gute Gründe dafür gibt. Diese Gründe müssen dann aber von den entsprechenden Stellen - zb der schulpsychologischen Beratungsstelle bzw dem sonderpädagogischen Dienst oder anderen diagnostischen Stellen bescheinigt werden. In aller Regel werden alle "Muss-Kinder" eingeschult - wenn nicht in die Regelschule, dann auf eine Förderschule, wenn sie ein klinisches Bild aufweisen! Bei "Kann-Kindern" entscheiden es zwar die Eltern, allerdings werden sie dazu beraten und auch da gilt, dass viele Kinder bereits eingeschult werden, wenn sie schulreif sind und keine Gründe dem entgegenstehen. Letztlich zählt ja die Überlegung, ob das eine Jahr Rückstellung dem Kind wirklich soviel bringt, dass die Einschulung ein Jahr später "erfolgreicher" ablaufen würde. Wenn Eltern der Einschulung kritisch gegenüberstehen, überträgt sich das oft auf die Kinder und es macht sich bereits vor der Einschulung eine absolute Schulunlust breit, die in den kommenden Jahren dazu führt, dass sich das Kind in der Schule sehr schwer tut - und letztlich muss es in die Schule, ob das den Eltern nun passt oder nicht.
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