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Forum / Mein Baby

Elterngeld-frage. - das isn witz, oder???

Letzte Nachricht: 28. Dezember 2010 um 23:29
M
miro_12310410
28.12.10 um 17:05

Ich hab jetzt mal ne rein hypothetische Frage.
Mein Wiesel ist jetzt 10 Monate alt und ich kriege bis Dezember 2011 Elterngeld.
Wenn ich jetzt im Dezember n Geschwisterchen kriegen würde, würde ich da den Sockelbetrag bekommen, oder würde dann die alte Berechnungsgrundlage greifen?
Und was wäre wenn ich schon vorher noch ein 2. Kind kriegen würde, würde dann mein Restanspruch auf Eltergeld verfallen oder bekäme ich das noch ausgezahlt?
Ich mein, ich hab nicht vor so schnell noch eins machzulegen, aber es würd mich schon mal interessieren. Hab da neulich sowas gehört und find das ganz schön heftig.

Was ist eigentlich mit ganz popeligen Hausfrauen, die seit Jahren nicht ins Sozialsystem eingezahlt haben? Bekommen die eigentlich Elterngeld?

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A
alesia_12851348
28.12.10 um 17:09


diejenigen die immer arbeitlos waren, haben den Grundbetrag von 300euro EG bekommen...das wird nun aber zum 1.1.2011 nicht mehr so sein

mit deinen anderen fragen kenne ich mich leider net so aus

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D
davena_12510625
28.12.10 um 17:56


hab heute den Brief bekommen....
bekomme jetzt ab Januar 65,7% Elterngeld.....ich könnt so k****, ich sag nur frohe Weihnachten und nen guten Rutsch....
Achja hatte bisher noch keins bekommen, erst ab Januar und der erste Bescheid waren noch 67%....dann kam die neue Regelung...

Wie das mit dem zweiten Kind ist weiss ich nicht...hab hier ein paar Seiten dazubekommen, wer wann was wieviel bekommt......also für Elterngeldberechtigte mit mehr als 1200 Nettoeinkommen, für die mit Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag, für Leute mit ausländischen Einkünften, bin aber noch so traurig/ wütend das ich keine Lust hab mich damit zu befassen....

Was ich recht interessant bzw merkwürdig finde (auch wenn ich davon nicht betroffen bin)

ich schreibs mal ab....

Sofern Sie die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben und Sie zusätzlich Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, empfehlen wir Ihnen daher unbedingt, die Verlängerung Ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmöglich noch im Jahre 2010 schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Die noch nicht ausgezahlten Teilbeträge werden Ihnen in einer Summe ausgezahlt. Für Fälle, in denen die Verlängerung noch im Jahr 2010 widerrufen wurde, soll gesetzlich möglicherweise noch eine Übergangsregelung getroffen werden, nach der bisherigen weniger strengen Anrechnungsregelungen zur Anwendung kommen.


Und das wird dann nicht mehr angerechnet oder wie? Ach das ganze System ist lachhaft.....tschuldigung aber über das Thema könnt ich mich Stunden...ach Quatsch Tage aufregen und besonders heute!!

LG

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M
miro_12310410
28.12.10 um 18:17

Och...
...das mit den Prozenten geht mir an meinem popeligen Hausfrauenhintern vorbei, weil ich vor meiner SS unter 1000Euro verdient hab.
Also das würde echt heissen, wenn ich in der Elternzeit nochmal schwanger würde würd ich das gleiche kriegen wie jetzt, plus 75 Euro Zuschlag? Und wenn ich noch 1Jahr zu Hause bleibe (bin kurz vor der SS arbeitslos geworden) würd ich nur den Sockelbetrag bekommen?
Wie hohl ist das denn?

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D
davena_12510625
28.12.10 um 18:19

Will ja net...
kleinlich sein....aber ich bekomme jetzt statt 822 Euro noch 806 Euro.....und für mich ist das schon ein Unterschied, weils mit den 822 Euro schon mies aussieht!!!!!

LG

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M
miro_12310410
28.12.10 um 18:23

Jaaaaaa,
Der Staat erzieht uns zu Gebärmaschinen!!!!

Hihi!
Aber rein wirtschaftlich betrachtet wär das in meinem Fall wirklich klüger schnell nachzulegen und mein Studium in der Zeit fertig zu machen. Wahnsinn!

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M
miro_12310410
28.12.10 um 18:28


So weit war ich auch schon. Aber ich guck mir da mmeine Oma an und sag mir:" NEEEEEEEE!!!!!"

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K
kylie_12563002
28.12.10 um 23:29

Bei mir wars so,
dass meine Kinder nur 16 Mon. Altersunterschied haben:

Zur berechnung wurden die 12 monate vor Geburt des 2. Kindes genommen, in denen ich weder Elterngeldberechtigt war noch Muttschaftsgeld bekommen habe. das waren 2 Monate vor dem Mutterschutz + 10 Monate vor Geburt des ersten Kindes. + 75 Geschwisterbonus = annähernd soviel wie bei Kind eins.

Bei dir ists anders, weil auch bei dir nur die 12 monate Elterngeldbezug gerechnet werden (auch wenn du es auf 2 Jahre auszahlen lässt) Der Staat würde sich ja sonst selbst reinlegen.

Also wenn du im Dez 11 ein Baby bekommst, rechnest du die Zeit vom ersten Geburstag des ersten Kindes bis zum Mutteschutz vor dem 2 Kind (8 od 9 Monate + 3 Monate vor der geburt des ersten Kindes) das teilst du durch 12 und nimmst 65 % davon. (Elterngeldauszahlungen rechnest du n icht mit) +75 Geschwisterbonus weil das erste unter 2 jahre ist.

WEnn du dein 2. Kind früher bekommst erhöht sich dein Elterngeld.

Die Hausfrauen bekommen 300,-, falls dein 2. Kind erst zur Welt kommt, wenn das 1. 2 Jahre alt ist bekommst du auch 300 und keinen Geschwisterbonus...

Also schnell "üben"

LG summervine

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