Klingt
für mich, als hätten sie den Durchschnittswert genommen (575 Euro) und davon 80 Euro Werbungspauschale abgezogen. Der Abzug der Werbungspauschale ist normal, den haben alle. Das ist ja das, was man bei der Lohnsteuererklärung geltend machen könnte. In Elternzeit hat man aber keine Werbungskosten.
Ich kenne mich allerdings nicht mit Azubi-Gehältern aus, ob es da die Werbungspauschale gibt. Im ersten Ansatz kann ich mir vorstellen, daß es so korrekt ist.
Du kannst aber mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen, wie das genau gerechnet wurde.