Hallo,
ich bin ab 07.02.2015 in Mutterschutz. Davor habe ich vom 01.11.2014 - 06.02.2015 Alg 1 bezogen. Davor die ganze Zeit gearbeitet.
Ist es korrekt, dass wenn ich die 12 Monate vor Mutterschutz nicht komplett gearbeitet habe, nur die Monate, die ich in den 12 Monaten gearbeitet habe zusammengerechnet werden und dann durch 12 geteilt werden. Und daraus dann das Elterngeld (65-67%) berechnet wird. Also hier mein Bespiel.
Ich habe:
07.02.2014 - 30.09.2014 - Insgesamt 12.150 verdient (In 8 Monaten)
01.10.2014 - 07.02.2015 - Alg 1 bezogen. Dieser wird mit 0 kalkuliert.
Also würde ich nun die 12.150 durch 12 Monate teilen = 1012 durchschnittliches monatliches Einkommen
Bei einem Einkommen von 1012 monatlich bekommt man 67% als Elterngeld wieder = 678
Oder ist es wirklich so, dass wenn man nicht komplett 12 Monate vor Mutterschutz gearbeitet hat, einfach nur noch die 300 Elterngeld bekommt?
Danke schon mal!