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!!! Elterngeld / Mutterschaftsgeld nach USA Aufenthalt !!! 12 oder 3 Monate arbeiten für Anspruch ?

Letzte Nachricht: 25. September 2017 um 8:48
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collin_12567276
24.09.17 um 20:31

Ich war vor dem USA Aufenthalt immer arbeiten. Jetzt möchte ich zurück nach Deutschland. Arbeitslosengeld habe ich trotz jahrelanger Arbeit keinen Anspruch, aber wie sieht es mit der Mutterschaft aus?

Ich habe verschiedene Aussagen zum Mutterschaftsgeld und Elterngeld gefunden. Einmal, das man vor der Schwangerschaft 12 Monate arbeiten gewesen sein muss und dann wieder nur 3 Monate. Was von beidem stimmt? Meine frühere Arbeitszeit wird leider auch hier nicht angerechnet. 

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V
vina_12573820
24.09.17 um 20:39

Um Mitterschaftsgeld zu bekommen musst du in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Alg1 beziehen.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis würde die KK dir 13€ am tag zahlen und der rest bis zum vollen Gehalt der Arbeitgeber.

Bei Alg1 bezug, der mit beginn des Mutterschutz endet, bekommt man Muttrrschaftsgeld in Höhe des Alg1.

Solltest du keines von beidem Haben kriegst du kein Mutterschaftsgeld, aber Elterngeld schon ab Geburt des Kindes 12 Monate lang.
Min.300€.
Für diese Berechnung zählen die 12 Monate vor Geburt.

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heuel1
heuel1
24.09.17 um 22:10

Ich war ebenfalls in den USA. Habe meinen Sohn dort entbunden und kam zurück als er 7 Monate alt war. Bekommen habe ich den Mindestsatz für 24 Monate (haben den Betrag für 14 Monate gestreckt auf 24) also 150 für 2 Jahre. Rückwirkend für die 7 Lebensmonate in den USA haben wir das Elterngeld bekommen, jedoch nicht das Kindergeld. Wir waren aber während unseres Aufenthaltes hier in dtl gemeldet und haben auch Steuern bezahlt, weil wir nur entsendet waren, nicht ausgewandert.

problematisch war die Krankenversicherung!!!!
ich musste mich freiwillig versi

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C
collin_12567276
24.09.17 um 22:54
In Antwort auf vina_12573820

Um Mitterschaftsgeld zu bekommen musst du in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Alg1 beziehen.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis würde die KK dir 13€ am tag zahlen und der rest bis zum vollen Gehalt der Arbeitgeber.

Bei Alg1 bezug, der mit beginn des Mutterschutz endet, bekommt man Muttrrschaftsgeld in Höhe des Alg1.

Solltest du keines von beidem Haben kriegst du kein Mutterschaftsgeld, aber Elterngeld schon ab Geburt des Kindes 12 Monate lang.
Min.300€.
Für diese Berechnung zählen die 12 Monate vor Geburt.

Das heißt in meinem Fall würde ich 300 Euro Elterngeld bekommen? 

Aber für Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt 100 % Lohn) zählen die letzten 3 Monate vor der Schwanger oder Geburt? Ist das richtig?

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C
collin_12567276
24.09.17 um 22:56
In Antwort auf heuel1

Ich war ebenfalls in den USA. Habe meinen Sohn dort entbunden und kam zurück als er 7 Monate alt war. Bekommen habe ich den Mindestsatz für 24 Monate (haben den Betrag für 14 Monate gestreckt auf 24) also 150 für 2 Jahre. Rückwirkend für die 7 Lebensmonate in den USA haben wir das Elterngeld bekommen, jedoch nicht das Kindergeld. Wir waren aber während unseres Aufenthaltes hier in dtl gemeldet und haben auch Steuern bezahlt, weil wir nur entsendet waren, nicht ausgewandert.

problematisch war die Krankenversicherung!!!!
ich musste mich freiwillig versi

Was? Warum freiwillig? Also Privat? Für 380 Euro kann man doch ganz einfach der gesetzlichen beitreten und den Partner und Kind mitversichern.

Als entsandter gibt es andere Regelung, auch als Steuerzahler. Ich weiß nicht wie mein Anspruch dann ist und Rückzahlungen werde ich bestimmt nicht bekommen. Kindergeld lief aber problemlos nicht war?

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V
vina_12573820
25.09.17 um 4:58
In Antwort auf collin_12567276

Das heißt in meinem Fall würde ich 300 Euro Elterngeld bekommen? 

Aber für Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt 100 % Lohn) zählen die letzten 3 Monate vor der Schwanger oder Geburt? Ist das richtig?

Nein. Wie gesagt das bekommst du nur bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder ALG1-Bezug. Ansonsten bekommst du es nicht. Dabei ist egal wie lange du im Arbeitsverhältnis stehst oder alg1 beziehst. 

Hast du beides nicht bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Du bekommst dann aber ab Geburt Elterngeld 12 Monate in deinem Fall dann 300€.

Du kannst höchstens Hartz4 beantragen.. 

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C
collin_12567276
25.09.17 um 5:07
In Antwort auf vina_12573820

Nein. Wie gesagt das bekommst du nur bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder ALG1-Bezug. Ansonsten bekommst du es nicht. Dabei ist egal wie lange du im Arbeitsverhältnis stehst oder alg1 beziehst. 

Hast du beides nicht bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Du bekommst dann aber ab Geburt Elterngeld 12 Monate in deinem Fall dann 300€.

Du kannst höchstens Hartz4 beantragen.. 

Ja, ich würde ja dann für 3 Monate arbeiten. Das müsste dann für den Mutterschutz reichen, da werden ja die letzten 3 Monate berechnet und beim Elterngeld die letzten 12 Monate. Richtig?

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vina_12573820
25.09.17 um 6:21
In Antwort auf collin_12567276

Ja, ich würde ja dann für 3 Monate arbeiten. Das müsste dann für den Mutterschutz reichen, da werden ja die letzten 3 Monate berechnet und beim Elterngeld die letzten 12 Monate. Richtig?

Beim Elterngeld die letzten 12 Monate vor Geburt.

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C
collin_12567276
25.09.17 um 6:40
In Antwort auf vina_12573820

Beim Elterngeld die letzten 12 Monate vor Geburt.

Ok und beim Mutterschaftsgeld die letzten 3 Monate? 

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V
vina_12573820
25.09.17 um 6:57

Das kann ich dir nicht sagen ob man dafür min. 3 Monate gearbeitet haben muss. Ich hab Alg1 bezogen. Mein Vertrag lief in der ss schon aus.
Ruf doch am besten mal bei der KK an.

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annis_12168918
25.09.17 um 7:36
In Antwort auf collin_12567276

Was? Warum freiwillig? Also Privat? Für 380 Euro kann man doch ganz einfach der gesetzlichen beitreten und den Partner und Kind mitversichern.

Als entsandter gibt es andere Regelung, auch als Steuerzahler. Ich weiß nicht wie mein Anspruch dann ist und Rückzahlungen werde ich bestimmt nicht bekommen. Kindergeld lief aber problemlos nicht war?

Freiwillig versichern heisst nicht privat versichert zu sein. Du versichert dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlst dafür.

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heuel1
heuel1
25.09.17 um 7:57

Freiwillig weil Mann privat versichert ist. Die Kinder sind automatisch auch privat versichert und somit Familienversicherung nicht möglich.
dann blieb entweder in die private oder eben freiwillig in die gesetzliche. War Kostentechnisch das gleiche, also knapp 400 nur für mich und die ersten 6 Monate eigentlich nur notfallbehandlung. Also keine Vorsorge beim Gynäkologe oder Zahnarzt. Informiere dich also unbedingt wie das bei dir wäre. Und frag besser mehrere Berater deiner KK!!!!! Da kennen sich nur wenige aus, wie wir schmerzlich feststellen durften

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
25.09.17 um 8:48
In Antwort auf collin_12567276

Ja, ich würde ja dann für 3 Monate arbeiten. Das müsste dann für den Mutterschutz reichen, da werden ja die letzten 3 Monate berechnet und beim Elterngeld die letzten 12 Monate. Richtig?

Geht es um Dein aktuelles Kind, oder bist Du wieder schwanger?

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