Hallo..
Ich bin ja nun in der 13. ssw und arbeitslos geworden.
Heute habe ich den Bescheid bekommen, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe (nur 9 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, davor Elternzeit und davor nur ein Minijob).
Meine Tochter, bald 2 j., geht jetzt trotzdem noch 1-2 x die Woche zur Tagesmutter.
Habe ich dann nach dem Mutterschutz von meinem zweiten Kind Anspruch auf den Mindestsatz Elterngeld? Oder gilt das nur, wenn meine Tochter nicht fremdbetreut wird bis dahin?
Habe nämlich das hier im Internet gefunden: "Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben."
Verwirrung.... :-/