Man bekommt 6 Wochen vor der Entbindung
und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Du hast somit erst ab dem 15. oder 16. 12, Anspruch auf Elterngeld, denn sonst würdest du ja doppelt Geld bekommen. Der Zeitraum, wo du Mutterschaftsgeld bezogen hast wird auf die Zeit des Elterngeldbezugs angerechnet und daher hast du Anspruch für 9,5 Monate. Du hast aber die Möglichkeit den Zahlungszeitraum zu strecken, wenn du monatlich nur die Hälfte des Betrags möchtest. Frag doch mal bei der Elterngeldstelle nach.
Und du bist nicht bestraft, weil du ja auch jetzt mehr Elterngeld erhälst als wenn du nicht arbeiten würdest. Das berechnet sich doch aus deinem letzten Verdienst.
So, ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Alles Gute
Gruß
Melissa