Steuerberater!!!
Hallo,
macht ihr eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen?
Also ich weiß es folgendermaßen:
Man muss mit einer Nachzahlung rechnen, wenn:
- man verheiratet ist und eine gemeinsame Steuererklärung macht (das Elterngeld der Frau wird hier auf das Einkommen des Mannes mit angerechnet und er muss es mit versteuern, daher kann es zu einer Nachzahlung kommen!)
- man mehr Elterngeld bekommen hat, als man Geld gehabt hätte, wenn man arbeiten gegangen wäre ( also wenn du quasi nicht die 67%, sondern den Mindestsatz bekommen hättest und das im Vergleich zu dem, was du an Lohn gehabt hättest, mehr gewesen wäre, trifft wohl auf Leute zu, die im Job weniger wie 300 EUR bekommen)
Am besten frage deinen Steuerberater. Es gibt nämlich auch Sonderfälle (solche wie mich :) ), denn mein Freund ist selbständig, daher müssen wir auch, wenn wir nächstes Jahr heiraten, weiter getrennte Steuererklärungen machen... Bis dahin ist das Elterngeld aber längst Geschichte :)
LG von der Mieze