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Forum / Mein Baby

Elterngeldantrag --> geschwisterkind

Letzte Nachricht: 11. Januar 2017 um 20:50
T
tomos_11895731
11.01.17 um 13:55

Hallo ....ich sitze momentan über'm Elterngeldantrag für mein 2. Kind und rauf mir über manche Fragen ganz schön die Haare. Es wird gefragt, ob es Geschwisterkinder gibt, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, usw. UND...dass man für das Geschwisterkind eine "Haushaltsbescheinigung" beifügen muss. Was ist denn bitte eine "Haushaltsbescheinigung"? Würde da nicht rein theoretisch die Geburtsurkunde und die Meldebescheinigung ausreichen?? Ich bin überfragt. Danke.

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tomos_11895731
11.01.17 um 13:55

Hallo ....ich sitze momentan über'm Elterngeldantrag für mein 2. Kind und rauf mir über manche Fragen ganz schön die Haare. Es wird gefragt, ob es Geschwisterkinder gibt, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, usw. UND...dass man für das Geschwisterkind eine "Haushaltsbescheinigung" beifügen muss. Was ist denn bitte eine "Haushaltsbescheinigung"? Würde da nicht rein theoretisch die Geburtsurkunde und die Meldebescheinigung ausreichen?? Ich bin überfragt. Danke.

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A
alexis_11985390
11.01.17 um 13:59

Habs Grade gegoogelt.  Das ist eine Bescheinigung dass das Kind bei dir lebt. Google das mal, ganz oben, da ist n PDF

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T
tomos_11895731
11.01.17 um 14:35
In Antwort auf alexis_11985390

Habs Grade gegoogelt.  Das ist eine Bescheinigung dass das Kind bei dir lebt. Google das mal, ganz oben, da ist n PDF

Hab auch gerade nochmal gegoogelt
Aber da wäre eine Meldebescheinigung ja fast das selben in grün.

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M
missesq
11.01.17 um 17:59

Die Bescheinigung brauchst du nur, wenn das geschwisterkind für den geschwisterbonus von Bedeutung ist. Ist bei dir nicht der Fall oder?

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tomos_11895731
11.01.17 um 18:50
In Antwort auf missesq

Die Bescheinigung brauchst du nur, wenn das geschwisterkind für den geschwisterbonus von Bedeutung ist. Ist bei dir nicht der Fall oder?

Öööh....
Keine Ahnung, ehrlich gesagt. Im EG-Antrag müssen Geschwister mit Haushaltsbescheinigung angegeben werden. Mehr steht in der jeweiligen Spalte nicht.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

M
missesq
11.01.17 um 19:00
In Antwort auf tomos_11895731

Öööh....
Keine Ahnung, ehrlich gesagt. Im EG-Antrag müssen Geschwister mit Haushaltsbescheinigung angegeben werden. Mehr steht in der jeweiligen Spalte nicht.

Guck mal links daneben, da steht "sofern für den geschwisterbonus von Bedeutung "...

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tomos_11895731
11.01.17 um 20:10
In Antwort auf missesq

Guck mal links daneben, da steht "sofern für den geschwisterbonus von Bedeutung "...

Tatsache
Habs gerade gelesen und vorhin wohl ÜBERlesen. Meine Tochter wird im März 7 Jahre alt, ist nicht adoptiert und nicht behindert. Dann kann ich ja alles streichen bzw. frei lassen?!?!?

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M
missesq
11.01.17 um 20:29
In Antwort auf tomos_11895731

Tatsache
Habs gerade gelesen und vorhin wohl ÜBERlesen. Meine Tochter wird im März 7 Jahre alt, ist nicht adoptiert und nicht behindert. Dann kann ich ja alles streichen bzw. frei lassen?!?!?

So sieht's aus! 

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T
tomos_11895731
11.01.17 um 20:50
In Antwort auf missesq

So sieht's aus! 

Ich danke dir
für deinen tollen Tipp, liebe Miss!

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