Unterhalt
Bei Grundsicherung, also wenn die Eltern von der Rente nicht leben können macht der Staat keine Unterhaltsprüfungen. Nur wenn die Hilfe zur Pflege ins Spiel kommt müssen Ehegatten; Kinder und eigenes Einkommen/ Vermögen in Anspruch genimmen werden
Einkommensgrenze kann man pauschal gar nicht sagen da zig Richtlinien,; Gerichtsurteile gibt was vom Einkommen abgezogen werden darf. Auch gibt es Härtefälle in denen die Kinder nicht zahlen müssen.
Inwieweit das bei euch zutrifft wird dir nur ein Rechtsanwalt helfen können. Der kann euch auch beraten ab welchem Zuverdienst von dir ihr zahlen musstet; ob er eure Situation als Härtefall einschätzt usw.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung die evt eine Erstberatung übernimmt?
Klar ist es nervig und für einen komisch " die Hosen runterzulassen" beim Amt. Aber sieh es mal so, diese Unterlagen durchzusehen machen die beim Sozialamt zigfach am Tag. Das sieht man an und 30min später hat man die nächsten Einkommensnachweise vor sich liegen. Stumpft mit der Zeit ab ;-) Dementsprechend hat man meistens nach kurzester Zeit das vergessen als Mitarbeiter und solange die nicht zufällig kennst muss dir das nicht peinlich sein.
Schildert ggfs direkt schriftlich zusammem mit der Unterhaltsprüfung aus welchen Gründen ihr der Ansicht seid, dass dein Schwiegervater keinen Anspruch auf Elternunterhalt hat ggfs. Mit Nachweis (z. Bsp sexueller Mißbrauch; Misshandlung etc miz Verurteilung als Beispiel).
Denn neben dem Unterhalt bei Pflegekosten wird das Sozialamt voraussichtlich auch auf euch zukommen; wenn den Shwiegervater irgendwann verstirbt.
Lg