In Antwort auf katie_12873545
Hallo,
ich bin derzeit in Elternzeit. Diese läuft noch bis März 2018, dann wird mein Sohn 1 Jahr alt.
Gestern flatterte ein Einschreiben mit Rückschein ins Haus. Mein Arbeitgeber möchte zu bestimmten Vorgängen meine Stellungnahme. Ich war zu dem Zeitpunkt verantwortlich für den Bereich und nun stellte man fest, dass da wohl irgendwas falsch gelaufen ist.
Ich muss zugeben, dass mir ein recht grober Schnitzer passiert ist.
nun weiß ich nicht, was ich machen soll...
Muss ich in der Elternzeit dem Arbeitgeber für sowas zur Verfügung stehen?
Kann man mir eine Abmahnung oder gar eine Kündigung schreiben? Wie ist da die Rechtslage?
Ganz ehrlich... ich bin froh wenn ich von dem Laden nichts höre und möchte eigentlich nicht dorthin zurück und hoffe gerade schnell nochmal schwanger zu werden. Natürlich wünschen wir uns das Kind, nicht mehr dorthin zu müssen wäre im Falle einer Schwangerschaft ein zusätzliches Sahnebonbon.
ja, da stimme ich mit den anderen überein. Die Elternzeit (Schwangerschaft) oder was auch immer (sogar Deine Kündigung) schützen Dich nicht davor, für Deine Fehler geradezustehen. Das ist schon mal das eine. Dennoch würde ich - je nachdem WAS es für ein Fehler war und die Konsequenzen, mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung treten. Da kann auch schnell mal was strafrechtliches draus werden und da sollte man nicht flappsig drauf antworten.
Das nächste, wenn man mit seiner Arbeit unzurieden ist, sollte man kündigen. Ist MEIN Empfinden. Das sehen viele anders, aber ich denke, nur wenn man selber fair ist, kann man Fairness von seinem Arbeitgeber verlangen. Das scheinen viele anders zu sehen, gut - ist deren Lebenseinstellung, aber ob die nun unbedingt glücklich sind, wage ich zu bezweifeln.
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