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Forum / Mein Baby

Elternzeit- Arbeitgeber verlangt Stellungnahme

Letzte Nachricht: 5. September 2017 um 21:13
K
katie_12873545
04.09.17 um 22:04

Hallo,

ich bin derzeit in Elternzeit. Diese läuft noch bis März 2018, dann wird mein Sohn 1 Jahr alt.
Gestern flatterte ein Einschreiben mit Rückschein ins Haus. Mein Arbeitgeber möchte zu bestimmten Vorgängen meine Stellungnahme. Ich war zu dem Zeitpunkt verantwortlich für den Bereich und nun stellte man fest, dass da wohl irgendwas falsch gelaufen ist. 
Ich muss zugeben, dass mir ein recht grober Schnitzer passiert ist.

nun weiß ich nicht, was ich machen soll... 

Muss ich in der Elternzeit dem Arbeitgeber für sowas zur Verfügung stehen?
Kann man mir eine Abmahnung oder gar eine Kündigung schreiben? Wie ist da die Rechtslage? 

Ganz ehrlich... ich bin froh wenn ich von dem Laden nichts höre und möchte eigentlich nicht dorthin zurück und hoffe gerade schnell nochmal schwanger zu werden. Natürlich wünschen wir uns das Kind, nicht mehr dorthin zu müssen wäre im Falle einer Schwangerschaft ein zusätzliches Sahnebonbon. 
 

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D
duc_12163713
04.09.17 um 23:02

Ja klar musst du in der Elternzeit für sowas zur Verfügung stehen - dein Fehler ist ja vorher passiert und angehört werden kannst du dazu auch jetzt. Die Elternzeit ist keine "Immunität". 

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D
dinis_12452859
04.09.17 um 23:31

Naja, du hast was verbockt und sollst jetzt dafür geradestehen. Moralisch gesehen ist die Sache doch eindeutig. Wenn du den Laden nicht magst, sei fair und hör auf und such dir eine andere Stelle. 

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N
nero_12138021
05.09.17 um 6:26
In Antwort auf katie_12873545

Hallo,

ich bin derzeit in Elternzeit. Diese läuft noch bis März 2018, dann wird mein Sohn 1 Jahr alt.
Gestern flatterte ein Einschreiben mit Rückschein ins Haus. Mein Arbeitgeber möchte zu bestimmten Vorgängen meine Stellungnahme. Ich war zu dem Zeitpunkt verantwortlich für den Bereich und nun stellte man fest, dass da wohl irgendwas falsch gelaufen ist. 
Ich muss zugeben, dass mir ein recht grober Schnitzer passiert ist.

nun weiß ich nicht, was ich machen soll... 

Muss ich in der Elternzeit dem Arbeitgeber für sowas zur Verfügung stehen?
Kann man mir eine Abmahnung oder gar eine Kündigung schreiben? Wie ist da die Rechtslage? 

Ganz ehrlich... ich bin froh wenn ich von dem Laden nichts höre und möchte eigentlich nicht dorthin zurück und hoffe gerade schnell nochmal schwanger zu werden. Natürlich wünschen wir uns das Kind, nicht mehr dorthin zu müssen wäre im Falle einer Schwangerschaft ein zusätzliches Sahnebonbon. 
 

ja, da stimme ich mit den anderen überein. Die Elternzeit (Schwangerschaft) oder was auch immer (sogar Deine Kündigung) schützen Dich nicht davor, für Deine Fehler geradezustehen. Das ist schon mal das eine. Dennoch würde ich - je nachdem WAS es für ein Fehler war und die Konsequenzen, mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung treten. Da kann auch schnell mal was strafrechtliches draus werden und da sollte man nicht flappsig drauf antworten.
Das nächste, wenn man mit seiner Arbeit unzurieden ist, sollte man kündigen. Ist MEIN Empfinden. Das sehen viele anders, aber ich denke, nur wenn man selber fair ist, kann man Fairness von seinem Arbeitgeber verlangen. Das scheinen viele anders zu sehen, gut - ist deren Lebenseinstellung, aber ob die nun unbedingt glücklich sind, wage ich zu bezweifeln. 

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K
katie_12873545
05.09.17 um 10:22

Hi,

ihr habt Recht. Morgen habe ich einen Termin mit meiner Vorgesetzen. Das Arbeitsverhältnis wird beendet. Die wollten mich schon länger los werden, daher auch meine Unzufriedenheit. Jetzt haben sie etwas gefunden. 
 

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K
katie_12873545
05.09.17 um 19:43

Mein Fehler ist nicht sooooo gravierend... es geht um falsche kassenführung. Man könnte es als dummen Fehler sehen oder mir daraus einen Strick drehen und eine Unterschlagung daraus machen. Wir reden hier von 300€ 
Ich wurde bei Diensteintritt in die Kassenführung grob eingearbeitet. Ich habe es nach bestem Wissen gemacht, aber mir ist dabei ein riesen Fehler unterlaufen, den ich nicht bemerkt habe. Es geht um eine einmal im Jahr auftretende Buchung. Die erste im Jahr 2015. da hat sich keiner gemeldet und ich dachte, es ist ok so. 
Ich habe selbst nach dem Schreiben vom Arbeitgeber noch nicht verstanden was denn jetzt falsch ist. Erst als ich mit dem Betriebsrat gesprochen habe, habe ich langsam verstanden worum es geht.
sie wollen mir nun wegen Vertrauensbruch und Unterschlagung fristlos kündigen. 
Ich habe Angst...
ich riskiere doch nicht für die paar Euro meinen Job...

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C
calina_12555852
05.09.17 um 20:59

Bitte unterschreibe morgen nichts! Du hast nach einer Kündigung zwei oder drei Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen, bzw. Kündigungsschutzklage einzureichen. 
Wenn es so war wie du schreibst, sehe ich gute Chancen für einen Anwalt! 


 

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
05.09.17 um 21:13
In Antwort auf calina_12555852

Bitte unterschreibe morgen nichts! Du hast nach einer Kündigung zwei oder drei Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen, bzw. Kündigungsschutzklage einzureichen. 
Wenn es so war wie du schreibst, sehe ich gute Chancen für einen Anwalt! 


 

So sehe ich das auch. Du hast auch in Elternzeit Kündigungsschutz, außer bei extremem Fehlverhalten. So wie Du es schilderst, war es ein Versehen statt einer bewußten Täuschung, und der Chef sucht nur nach der Nadel im Heuhaufen, um Dich loszuwerden, nimmt dies als willkommenen Anlass.

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