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Forum / Mein Baby

Elternzeit & erneute Schwangerschaft

Letzte Nachricht: 7. Juli 2008 um 19:10
A
an0N_1197008399z
07.07.08 um 16:59

hallöchen..

mal eine frage

wie ist das eigentlich,bin zur zeit im elternzeit und das noch fast zwei jahre.
wie geht das den weiter wenn ich in der zeit wieder schwanger werden würde....

muß mein chef mir dann noch mal mutterschaftsgeld usw zahlen???
Genauso viel wie beim ersten Kind? Und wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Momentan bekomme ich fast 800 Euro.

vielleicht weiß es ja jemand oder hatte das vieleicht auch..



lg

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A
an0N_1197008399z
07.07.08 um 19:04

...
hm?

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E
ekin_12100946
07.07.08 um 19:08

Hi
also wie das alles genau läuft weiß ich nicht aber auf der seite von eltern.de gibt es die 10 wichtigsten antworten zur elternzeit und 25 wichtigsten zu elterngeld, z.b. steht das da:

Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt?

Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.

hier der link:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elter-ngeld.html?page=6

lg sanny

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E
ekin_12100946
07.07.08 um 19:10
In Antwort auf ekin_12100946

Hi
also wie das alles genau läuft weiß ich nicht aber auf der seite von eltern.de gibt es die 10 wichtigsten antworten zur elternzeit und 25 wichtigsten zu elterngeld, z.b. steht das da:

Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt?

Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.

hier der link:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elter-ngeld.html?page=6

lg sanny

...
im link den bindestrich bei elterngeld rausnehmen

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