Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich hab beim Internet-Durchstöbern leider nichts brauchbares gefunden...
Situation: Unsere Tochter ist 4 Monate alt. Ich habe 12 Monate Elternzeit und Elterngeld.
Mein Mann würde gerne vom 9. - 25. Lebensmonat unserer Tochter zuhause bleiben - aber kein Elterngeld beziehen (das soll ich in voller Höhe für 12 Monate bekommen).
Frage: Ist es möglich, dass mein Mann bei seinem Arbeitgeber für diese 16 Monate Elternzeit beantragt? Auch wenn er dann kein Elterngeld beantragt? Muss der Arbeitgeber den Antrag genehmigen? Muss er sonst irgendetwas beachten?
Bin schon gespannt auf eure Erfahrungen
Klar, das geht
Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander zu sehen. Der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen. Er kann es jetzt schon beantragen, dann ist er auf der sicheren Seite.
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Muss man sich heute nicht mehr
für die ersten zwei Jahre festlegen?
lt BMFSFJ schon:
"3. Anmeldefristen
Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.
Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen."
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, habt ihr das nicht getan?
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In Antwort auf flyingkat
Muss man sich heute nicht mehr
für die ersten zwei Jahre festlegen?
lt BMFSFJ schon:
"3. Anmeldefristen
Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.
Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen."
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, habt ihr das nicht getan?
In deinem Text steht es schon
man muss sich bei der Anmeldung der Elternzeit für zwei Jahre festlegen und jeder Elternteil muss das für sich machen. Da seine Elternzeit später beginnt und daher die Anmeldung auch später gemacht werden kann, ist das noch völlig im Rahmen.
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