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Forum / Mein Baby

Elternzeit + Hartz 4?

Letzte Nachricht: 4. Juli 2017 um 13:36
O
oxana_12877738
24.09.08 um 12:39

Hallo,

ich habe eine Frage. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht aber gesagt dass ich evtl. nach einem Jahr wieder arbeiten komme in Teilzeit, aber trotzdem in Elternzeit bleiben möchte wenn ich arbeite wegen dem Kündigungsschutz, das haben die mir in der Personalabteilung geraten.

Es ist jedoch so, dass mein Freund und ich unseren Sohn gerne erst mit 2 Jahren in die Krippe geben möchten, weil wir es früher einfach für zu früh halten. JEdoch ist es so, dass er kein Einkommen hat weil er noch studiert und mein Elterngeld ja nächstes Jahr ausläuft. Nun meine Frage: Kann ich dann einfach Hartz 4 beantragen? Viele haben mir gesagt das ginge nicht, denn wenn ich das beantrage müsste ich der Arbeitswelt zur Verfügung stehen und die würden mir nix zahlen, wenn ich zu Hause bleibe obwohl ich ja mein Kind in ne Krippe geben könnte und wieder arbeiten gehen könnte und eben nur zu Hause bleiben kann, wenn ich mir das "leisten" kann. Ist das wirklich so?

LG

Kerstin mit Colin 4 Monate alt.

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Beste hilfreiche Antwort

Y
yente_12673931
04.07.17 um 13:36
In Antwort auf teasag_12288614

@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!

Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!

Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!

Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!

Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
Wie schon geschriebenw enn ihr noch Fragen habt einfach mailen!

LG Jasmin

Hallo habe deine Antwort gelesen und hätte eine frage
Ich wohne mit meinem Partner zusammen der leider ein geringes Einkommen hat und ich bin noch bis Dezember in Elternzeit.
Also 2 Jahre.
Wollte fragen wie das ist habe zwei Jahre Elterngeld beantragt bekomme das letzte mal August das Elterngeld somit drei Monate kein Elterngeld bis Ende der Elternzeit. 
Würde ich Hartz 4 bekommen?
Für die drei monate

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O
oxana_12877738
24.09.08 um 13:19

@suseduse:
Ja so hatte ich das erst vor, nach einem Jahr wieder Teilzeit zu arbeiten, dass ich dann nix kriege ist ja klar. Aber wie gesagt ich möchte meinen Sohn gerne noch betreuen bis er 2 ist und dann habe ich ja eben kein Einkommen.

@all: Habe eben eine PN bekommen von einem Mädel sie sagte mir dass ich sehr wohl Anspruch auf Hartz 4 kriege, denn bei ihr ist es genauso, sie fängt nach 2 Jahren wieder bei ihrem Arbeitgeber an und bezieht nach dem Elterngeld Hartz 4.

Trotzdem danke für eure antworten.

LG

Kerstin

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E
elba_12488363
24.09.08 um 13:20

Ladyoat189
das stimmt so nicht wie du es schreibst.Mann kann 3 jahre nehmen mein sohn ist 2jahre und 5 monate.Und ich könnte bis nästes jahr zu hause bleiben.Nur das will ich nicht ich fange am montag mit eine schule an mein berater war sehr erstaunt das ich nicht die 3 jahre zu hause bleibe die mir auch gewährleistet wurden sind.

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O
oxana_12877738
24.09.08 um 13:25

@wurm:
Danke dir, ja eben das denk ich mir nämlich auch, es kann einen doch niemand zwingen, dass man sein Kind irgendwo unterbringt, ist doch mein gutes Recht die Erziehung selbst zu übernehmen. Und angenommen, mein Geld würde jetzt durch das Elterngeld nicht ausreichen, dann würde ich ja auch Hartz 4 kriegen, damit ich alles bezahlen kann.

LG

Kerstin

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T
teasag_12288614
24.09.08 um 14:02

@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!

Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!

Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!

Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!

Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
Wie schon geschriebenw enn ihr noch Fragen habt einfach mailen!

LG Jasmin

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S
silver_12269560
01.05.15 um 4:20
In Antwort auf teasag_12288614

@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!

Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!

Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!

Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!

Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
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LG Jasmin

Elternzeit
Hallo,ich hab auch so ein problem am hals.es geht darum das meine frau 3 jahre elternzeit nehmen möchte.bin zurzeit arbeitslos und beziehe hartz 4 und da meine frau nicht viel verdient ist sie in meine bedarfsgemeinschaft mit drin.nun meine frage kann sie 3 jahre elternzeit nehmen ohne das jobcenter sie ärgert von wegen sie muss arbeiten gehen?und würde sie weiter geld vom jobcenter bekommen wenn sie in elternzeit ist?(elterngeld gibt es ja nur 1 jahr).wir machen uns bissel sorgen was wenn die nichts zahlen und wir die letzten 2 jahre vom elternzeit ohne unterstützung da stehen.ich würd mich freuen wenn sie mir da die fragen beantworten könnten.

Mfg ismail

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F
fareed_11961031
01.05.15 um 10:21

Schau mal aufs datum

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Z
zlatan_12722729
17.02.16 um 21:54
In Antwort auf teasag_12288614

@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!

Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!

Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!

Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!

Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
Wie schon geschriebenw enn ihr noch Fragen habt einfach mailen!

LG Jasmin

Elterngeld läuft aus, Elternzeit für 2 Jahre beantragt, Mann ist Student
Hallo zusammen,
wir haben eine ähnliche Situation, wie eingangs beshrieben.

Mann Studiert noch. Frau hat Elternzeit 2 Jahre. Elterngeld läuft diesen Sommer aus.

Wird dann der Satz für eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Erwachsenen und 1 Kind errechnet? Wenn ja, wie viel wäre das in etwa? Es gibt da bestimmt feste Sätze. Da wir ab Sommer dann ja null Einkommen hätten, ist es bestimmt leichter zu kalkulieren, als wenn man gegenrechnen muss.

Freuen uns über Aufklärung.

Sind gerade dabei uns durch den Papierkrieg zu kämpfen.

Vielen Dank.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

H
hooda_12167180
18.02.16 um 2:26
In Antwort auf zlatan_12722729

Elterngeld läuft aus, Elternzeit für 2 Jahre beantragt, Mann ist Student
Hallo zusammen,
wir haben eine ähnliche Situation, wie eingangs beshrieben.

Mann Studiert noch. Frau hat Elternzeit 2 Jahre. Elterngeld läuft diesen Sommer aus.

Wird dann der Satz für eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Erwachsenen und 1 Kind errechnet? Wenn ja, wie viel wäre das in etwa? Es gibt da bestimmt feste Sätze. Da wir ab Sommer dann ja null Einkommen hätten, ist es bestimmt leichter zu kalkulieren, als wenn man gegenrechnen muss.

Freuen uns über Aufklärung.

Sind gerade dabei uns durch den Papierkrieg zu kämpfen.

Vielen Dank.

Deine frage
wird hier untergehen, deshalb solltest du einen eigenen thread eröffnen.
soviel ich weiss, wird falls dein freund bafög erhält , dieser mitangerechnet,du und dein kind erhält hartz4 ,kindergeld wird angerechnet,miete wird wohl auch bezahlt....
so genau kenn ich mich aber auch nicht aus.
mach wie gesagt einen neuen thread auf....

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B
bess_12340181
18.02.16 um 7:48

Liebe Kerstin,
Wäre die elegantere Lösung nicht, wenn du in teilweise wieder einsteigt und dein mann seinen Stundenplan um deine arbeitszeiten herumbaut? Das geht durchaus! Und er hätte auch an der Uni jede Menge Vergünstigungen als betreuenden vater. Ich habe gestern erst eine Prüfung an das Ende der Ferien umgelegt für einen Vater, der auf Grund seiner betreuungspflichten, nicht hätte angemessen vorbereiten können.

Mit bafög/ Stipendium und zwei 450 Euro Jobs lässt es sich doch prima leben und auch gut vereinbaren. Oder du gehst auf eine halbe stelle und dein freund betreut mehr.

Das hat auch den vorteil, dass ihr euch die aufgaben rund ums Kind von Anfang an teilt - eines der größter Probleme von Eltern später...

Ausserdem müsstet ihr euch vor dem job Center komplett nackig machen hinsichtlich dessen, was ihr evtl. Gespart habt, Einnahmen etc. Keine schöne stuaton, wenn vermeidbar...

2 -Gefällt mir

F
fareed_11961031
18.02.16 um 8:04

Das kind der te
ist mittlerweile 9 Jahre alt

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F
fareed_11961031
18.02.16 um 8:04
In Antwort auf bess_12340181

Liebe Kerstin,
Wäre die elegantere Lösung nicht, wenn du in teilweise wieder einsteigt und dein mann seinen Stundenplan um deine arbeitszeiten herumbaut? Das geht durchaus! Und er hätte auch an der Uni jede Menge Vergünstigungen als betreuenden vater. Ich habe gestern erst eine Prüfung an das Ende der Ferien umgelegt für einen Vater, der auf Grund seiner betreuungspflichten, nicht hätte angemessen vorbereiten können.

Mit bafög/ Stipendium und zwei 450 Euro Jobs lässt es sich doch prima leben und auch gut vereinbaren. Oder du gehst auf eine halbe stelle und dein freund betreut mehr.

Das hat auch den vorteil, dass ihr euch die aufgaben rund ums Kind von Anfang an teilt - eines der größter Probleme von Eltern später...

Ausserdem müsstet ihr euch vor dem job Center komplett nackig machen hinsichtlich dessen, was ihr evtl. Gespart habt, Einnahmen etc. Keine schöne stuaton, wenn vermeidbar...

Das kind der te
ist mittlerweile 9 Jahre alt

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F
fareed_11961031
18.02.16 um 8:06
In Antwort auf fareed_11961031

Das kind der te
ist mittlerweile 9 Jahre alt

Ups
7 jahre alt

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B
bess_12340181
18.02.16 um 8:08
In Antwort auf fareed_11961031

Das kind der te
ist mittlerweile 9 Jahre alt

Boah.... Wer kramt denn sowas raus...
...

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Y
yente_12673931
04.07.17 um 13:36
Beste Antwort
In Antwort auf teasag_12288614

@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!

Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!

Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!

Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!

Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
Wie schon geschriebenw enn ihr noch Fragen habt einfach mailen!

LG Jasmin

Hallo habe deine Antwort gelesen und hätte eine frage
Ich wohne mit meinem Partner zusammen der leider ein geringes Einkommen hat und ich bin noch bis Dezember in Elternzeit.
Also 2 Jahre.
Wollte fragen wie das ist habe zwei Jahre Elterngeld beantragt bekomme das letzte mal August das Elterngeld somit drei Monate kein Elterngeld bis Ende der Elternzeit. 
Würde ich Hartz 4 bekommen?
Für die drei monate

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