berlin_13021259:!!!: stop :!!!:
Da hast du mich nicht ganz richtig verstanden.
Also:
Elterngeldbezug innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses: beitragsfreie Versicherung bei der KK, aber gemeldet über den Arbeitgeber
Elternzeit ohne Elterngeld innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses:
- beitragsfreie Versicherung bei der KK, gemeldet über den Arbeitgeber
endet das Beschäftigungsverhältnis während des Elterngeldbezuges:
- Arbeitgeber meldet dich ab, aber du bist aufgrund einer mitgliedschaftserhaltendesn Entgeltersatzleistung (Elterngeld) weiterhin beitragsfrei über die KK versichert.
endet das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und du beziehst kein ELterngeld mehr:
- der Arbeitgeber meldet dich ab und du bist nicht mehr versichert. Heißt also, dass du dich selbst versichern musst. Da keine Familienversicherung greift, da du nicht verheiratet bist, wirst du dich dann freiwillig versichern müssen. Bedeutet dann, dass du kein Einkommen hast, aber trotzdem Beiträge zahlen musst.
An deiner Stelle würde ich daher wirklich erst kündigen, wenn deine Elternzeit vorbei ist. Somit bist du dann bis zu drei Jahren beitragsfrei versichert! Die Elternzeit würde dann einen Tag vor dem dritten Geburtstag deines Kindes enden.
Ich hoffe, das war so besser verständlich?
Dann gehe ich mal wieder ins Bett. Das Baby ist gestillt, hat den Boden vollgespuckt, mich auch und ich denke, wir wandern dann wieder ins Bettchen!
Gute "Nacht"! ;-)
LG