Hallo
Vo den 3 Jahren Elternzeit muss man ja 2 sofort verplanen und das 3. kann man ich glaube bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Dieses 3. Jahr könntest Du also auf jeden Fall problemlos hintendranhängen, wenns gar nicht anders geht.
Ob Du innerhalb einer bestimmten Frist das 2. Jahr noch ans 1. anhängen kannst (also ohne das der AG Einspruch erheben kann) weiß ich nicht. Aber Veränderungen der Elternzeit in Absprache mit dem AG sind immer möglich. Wenn er zustimmt, ist es überhaupt kein Problem. Also frag as erstes mal nach, obs grundsätzlich von ihm aus möglich ist und wann er spätestens Bescheid braucht. Ist bei Dir ja noch ne Weile hin, so kann er dann auch noch gut planen. Sieht ja anders aus, wenn jemanden das 4 Wochen vor Arbeitsbeginn einfällt.
LG
Morgaine